Du sitzt im Warteraum der Namensänderungsbehörde. In deinen Händen hältst du einen Stapel Unterlagen, darunter ein psychologisches Gutachten, das erklärt, warum dein Name dich seit Jahren belastet. Der Beamte blättert durch deine Dokumente, nickt und sagt: "Alles vollständig. Wir melden uns." Keine Nachfragen, keine fehlenden Übersetzungen, keine Verzögerungen. In ein paar Wochen trägst du endlich den Namen, der zu dir passt. Genau dafür ist dieser Guide da.
- ✓ Du verstehst den vollständigen Ablauf nach dem Namensänderungsgesetz
- ✓ Du weißt genau, welche Dokumente und Nachweise du brauchst
- ✓ Du erfährst, wie ein psychologisches Gutachten deine Chancen verbessert
- ✓ Du kennst die Kosten, Fristen und häufigsten Stolperfallen
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung verlangt die Behörde Originalunterlagen. Wenn deine Geburtsurkunde oder dein psychologisches Gutachten nicht auf Deutsch ist, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung. Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel.
Akzeptiert von:
Das brauchst du für die öffentlich-rechtliche Namensänderung
- Ausgefüllter Antrag bei der zuständigen Namensänderungsbehörde
- Geburtsurkunde im Original (bei ausländischen Urkunden: beglaubigte Übersetzung)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise über den wichtigen Grund (z.B. psychologisches Gutachten, ärztliche Atteste)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Bei Änderung des Vornamens: Belege zur Identitätsfindung
- Bei Diskriminierung: Dokumentation der Vorfälle
- Gebühr zwischen 2,50 € und 1.530 € (je nach Ermessen der Behörde)
Hinweis: Wenn deine Geburtsurkunde aus dem Ausland stammt, benötigt die Behörde eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Das gilt auch für andere ausländische Dokumente wie psychologische Gutachten.
Der Weg zur Namensänderung: Diese 7 Schritte erwarten dich
Schritt 1: Zuständige Behörde finden
Die örtliche Namensänderungsbehörde ist für deinen Antrag zuständig. Je nach Wohnort kann das das Standesamt, das Bürgeramt oder die Kreisverwaltung sein. Ruf vorher an und frag nach den spezifischen Anforderungen. Diese können regional unterschiedlich sein, und ein kurzes Telefonat kann dir später viel Zeit sparen.
Schritt 2: Wichtigen Grund dokumentieren
Das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) erlaubt eine Namensänderung nur bei einem "wichtigen Grund". Das kann psychische Belastung durch den Namen sein, Diskriminierung aufgrund der Herkunft des Namens, Lächerlichkeit oder Anstößigkeit des Namens, oder Schutz vor Verfolgung. Sammle alle Belege: Arztberichte, Therapienachweise, Dokumentationen von Vorfällen. Je konkreter deine Nachweise, desto besser stehen deine Chancen.
Schritt 3: Psychologisches Gutachten einholen
Bei psychischer Belastung ist ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten oft entscheidend. Es sollte detailliert darlegen, wie der Name deine psychische Gesundheit beeinträchtigt, welche Symptome auftreten und wie eine Namensänderung die Situation verbessern würde. Wenn das Gutachten aus dem Ausland stammt oder nicht auf Deutsch ist, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung.
Schritt 4: Geburtsurkunde und weitere Dokumente besorgen
Du brauchst deine Geburtsurkunde im Original. Wenn sie aus dem Ausland stammt, muss sie beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden. Dafür kannst du eine beglaubigte Übersetzung deiner Geburtsurkunde bei uns bestellen. Außerdem brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass und ein polizeiliches Führungszeugnis. Falls dein Führungszeugnis aus dem Ausland stammt, benötigst du auch dafür eine beglaubigte Übersetzung.
Schritt 5: Antrag stellen
Fülle den Antrag bei der Namensänderungsbehörde aus und lege alle gesammelten Unterlagen bei. Achte darauf, dass nichts fehlt. Die Behörde prüft, ob dein Grund ausreichend ist. Dieser Prüfprozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern.
Schritt 6: Anhörung und Ermessensentscheidung
In vielen Fällen wirst du zu einer Anhörung eingeladen. Die Behörde entscheidet nach Ermessen, ob sie deinem Antrag stattgibt. Ein gut dokumentierter, nachvollziehbarer Grund erhöht deine Chancen erheblich. Bereite dich auf Fragen vor und bring alle relevanten Unterlagen noch einmal mit.
Schritt 7: Namensänderungsurkunde erhalten
Wird dein Antrag genehmigt, erhältst du eine Namensänderungsurkunde. Mit dieser Urkunde musst du dann alle deine Dokumente ändern lassen: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkonto, Verträge, Versicherungen und mehr. Plane dafür Zeit ein, denn dieser Teil des Prozesses kann ebenfalls einige Wochen dauern.
Diese Dokumente und Nachweise verlangt die Behörde
Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
Psychologisches oder psychiatrisches Gutachten
Polizeiliches Führungszeugnis
Personalausweis oder Reisepass
Nachweise über Diskriminierung (falls relevant)
Eventuelle weitere Nachweise
Ausländische Geburtsurkunde?
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Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Namensänderungsgesetz (NamÄndG) geregelt. Im Gegensatz zur privatrechtlichen Namensänderung (z.B. durch Heirat oder Adoption) ist die öffentlich-rechtliche Änderung nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Was ein "wichtiger Grund" ist, wird im Gesetz nicht genau definiert. Die Behörde entscheidet im Einzelfall nach Ermessen. Die Rechtsprechung hat über die Jahre jedoch bestimmte Gründe anerkannt.
Was gilt als wichtiger Grund?
1. Psychische Belastung durch den Namen
Wenn der Name nachweislich zu psychischen Problemen führt wie Depressionen, Angststörungen oder Identitätskonflikte, kann das ein wichtiger Grund sein. Entscheidend ist ein fundiertes psychologisches Gutachten, das den Zusammenhang zwischen dem Namen und den psychischen Beschwerden klar darlegt.
2. Diskriminierung aufgrund des Namens
Namen, die zu ethnischer, religiöser oder sozialer Diskriminierung führen, können geändert werden. Beispiele sind Namen, die auf eine bestimmte Herkunft hinweisen und nachweislich zu Benachteiligung führen, oder Namen, die in Deutschland als anstößig oder beleidigend empfunden werden.
3. Lächerlichkeit oder Anstößigkeit
Namen, die den Träger objektiv lächerlich machen oder belästigen, können geändert werden. Die Behörde prüft hier, ob die Belastung schwerwiegend genug ist.
4. Schutz vor Verfolgung
In seltenen Fällen kann ein Name geändert werden, um die Person vor Verfolgung zu schützen, etwa bei häuslicher Gewalt oder politischer Verfolgung.
Was ist KEIN wichtiger Grund?
Die Behörde lehnt Anträge ab, wenn du den Namen nur aus ästhetischen Gründen nicht magst, dich ohne Nachweis von Gewalt oder Missbrauch von deiner Familie distanzieren willst, einen "schöneren" oder "moderneren" Namen möchtest, oder wirtschaftliche Vorteile durch einen anderen Namen erwartest.
Vornamensänderung bei trans*, inter* und nicht-binären Personen
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) am 1. November 2024 können trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern. Ein psychologisches Gutachten oder eine gerichtliche Entscheidung ist dafür nicht mehr nötig. Das alte Transsexuellengesetz (TSG) wurde damit abgelöst.
Für alle anderen Namensänderungen, etwa des Familiennamens oder bei psychischer Belastung ohne Geschlechtsinkongruenz, gilt weiterhin das Namensänderungsgesetz mit seinen strengeren Anforderungen.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Fehler 1: Antrag ohne ausreichende Nachweise stellen
Viele Anträge werden abgelehnt, weil der "wichtige Grund" nicht überzeugend belegt ist. Ein einfacher Brief, in dem du erklärst, dass du deinen Namen nicht magst, reicht nicht aus. Sammle konkrete Nachweise: ärztliche Atteste, psychologische Gutachten, Dokumentationen von Diskriminierung. Je mehr du belegen kannst, desto besser.
Fehler 2: Psychologisches Gutachten zu oberflächlich
Ein psychologisches Gutachten sollte detailliert sein und konkret auf deine Situation eingehen. "Der Name belastet den Patienten" ist zu allgemein. Besser: "Der Patient leidet seit Jahren unter sozialer Angst, die direkt mit dem Namen verbunden ist. Er vermeidet soziale Situationen, in denen er sich vorstellen muss. Die Namensänderung würde eine zentrale Belastungsquelle beseitigen." Sprich mit deinem Therapeuten oder Psychiater über die Anforderungen.
Fehler 3: Ausländische Dokumente nicht übersetzen lassen
Wenn deine Geburtsurkunde, dein psychologisches Gutachten oder andere Nachweise nicht auf Deutsch sind, musst du sie beglaubigt übersetzen lassen. Eine einfache Übersetzung reicht nicht. Die Behörde akzeptiert nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern mit Stempel und Unterschrift.
Fehler 4: Falsche Behörde kontaktieren
Je nach Bundesland und Stadt ist eine andere Behörde zuständig. In manchen Orten ist es das Standesamt, in anderen das Ordnungsamt oder die Kreisverwaltung. Finde vorher heraus, wer zuständig ist, um Zeit zu sparen. Ein Anruf beim Bürgeramt hilft meistens weiter.
Fehler 5: Zu optimistische Zeitplanung
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dauert oft mehrere Monate, manchmal sogar länger als ein Jahr. Plane ausreichend Zeit ein und beginne früh mit der Dokumentensammlung. Wenn du einen Termin hast, bei dem du den neuen Namen brauchst, rechne mit mindestens 6 Monaten Vorlauf.
Fehler 6: Nach der Genehmigung nichts unternehmen
Mit der Namensänderungsurkunde ist es nicht getan. Du musst alle deine Dokumente ändern lassen: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkonto, Verträge, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter und mehr. Erstelle eine Liste und arbeite sie systematisch ab.
Häufige Fragen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung
Die Gebühren liegen zwischen 2,50 € und 1.530 €, je nach Ermessen der Behörde. Bei Familiennamensänderungen sind die Gebühren oft höher als bei reinen Vornamensänderungen. Hinzu kommen Kosten für das psychologische Gutachten, das Führungszeugnis und eventuell beglaubigte Übersetzungen.
Rechne mit 3 bis 12 Monaten, manchmal auch länger. Die Dauer hängt von der Auslastung der Behörde, der Komplexität deines Falls und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab. Mit einem gut vorbereiteten Antrag und allen nötigen Nachweisen kann es schneller gehen.
Nicht in jedem Fall, aber bei psychischer Belastung als Grund ist es fast immer erforderlich. Ein fundiertes Gutachten erhöht deine Chancen erheblich. Bei anderen Gründen wie Diskriminierung oder Lächerlichkeit des Namens können andere Nachweise ausreichen, etwa Dokumentationen von Vorfällen oder Zeugenaussagen.
Bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung nicht. Das Namensänderungsgesetz verlangt einen wichtigen Grund. Ohne diesen wird dein Antrag abgelehnt. Bei Heirat, Scheidung oder Adoption gelten andere Regeln, weil es sich dort um privatrechtliche Namensänderungen handelt.
Du kannst Widerspruch einlegen und gegen den Ablehnungsbescheid klagen. Vorher solltest du prüfen, ob du zusätzliche Nachweise vorlegen kannst. Manchmal hilft es, ein detaillierteres Gutachten einzuholen oder weitere Belege zu sammeln. Eine Beratung durch einen Anwalt kann sinnvoll sein.
Ja, immer. Die Namensänderungsbehörde akzeptiert nur Dokumente auf Deutsch. Wenn deine Geburtsurkunde oder andere Unterlagen in einer anderen Sprache sind, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer. Eine einfache Übersetzung reicht nicht aus.
Die deutsche Namensänderungsurkunde ist ein offizielles Dokument. In den meisten Ländern wird sie anerkannt, aber du solltest dich bei den Behörden des jeweiligen Landes erkundigen. Manchmal ist eine Apostille nötig, manchmal eine beglaubigte Übersetzung der Urkunde.
Ja, du kannst den Vornamen, den Familiennamen oder beides ändern. Für jede Änderung gelten dieselben Voraussetzungen: Du brauchst einen wichtigen Grund. Bei trans*, inter* und nicht-binären Personen gilt seit November 2024 das Selbstbestimmungsgesetz, das eine einfachere Änderung des Vornamens ermöglicht.
Mit der Namensänderungsurkunde musst du alle deine Dokumente ändern lassen. Das betrifft Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkonto, Verträge, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter, Krankenkasse und mehr. Erstelle eine Liste und arbeite sie systematisch ab. Manche Stellen verlangen das Original der Urkunde, manche akzeptieren Kopien.
Ein Facharzt für Psychiatrie oder ein psychologischer Psychotherapeut kann das Gutachten erstellen. Wichtig ist, dass die Person über die nötige Qualifikation verfügt und das Gutachten detailliert auf deine Situation eingeht. Frag vorher bei der Behörde nach, welche Anforderungen an das Gutachten gestellt werden.
Diese Übersetzungen brauchst du
Bereit für den ersten Schritt?
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist komplex, aber machbar. Mit den richtigen Unterlagen und einer guten Vorbereitung stehen deine Chancen gut. Falls deine Dokumente übersetzt werden müssen, sind wir für dich da. Foto machen, hochladen, fertig. In 3-4 Werktagen liegt die beglaubigte Übersetzung in deinem Postfach.
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