KVR München Führerschein umschreiben: Dein vollständiger Leitfaden

Du sitzt im Wartezimmer des KVR München. Dein Termin ist endlich da, nach wochenlangem Warten. Der Sachbearbeiter blättert durch deine Unterlagen, prüft deinen ausländischen Führerschein, schaut auf die beglaubigte Übersetzung. Ein kurzes Nicken, dann der Stempel. In wenigen Wochen liegt dein deutscher Führerschein im Briefkasten und du kannst entspannt durch München fahren, ohne dir Sorgen über ablaufende Fristen zu machen. Genau so sollte es laufen. Dieser Guide zeigt dir Schritt für Schritt, wie du deinen Führerschein beim KVR München umschreibst.

  • Beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift
  • In 3-4 Werktagen in deinem Postfach
  • Akzeptiert vom KVR München und allen deutschen Behörden
  • Erst prüfen, dann zahlen. Mit Klarna Rechnung.
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Das brauchst du für die Führerschein-Umschreibung in München

  1. Gültiger ausländischer Führerschein (Original)
  2. Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins (für Nicht-EU-Führerscheine)
  3. Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  4. Biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
  5. Aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  6. Sehtest-Bescheinigung (bei bestimmten Führerscheinklassen)
  7. Online-Terminbestätigung vom KVR
  8. Gebühr (ca. 35-43 Euro, je nach Herkunftsland)

Hinweis: Für Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern brauchst du zwingend eine beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer. Das KVR akzeptiert keine einfachen Übersetzungen oder selbst erstellte Dokumente.

Von vereidigten Übersetzern. Akzeptiert vom KVR München.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer. Genau so, wie es das Kreisverwaltungsreferat verlangt.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
★ 4.8/5
Trustpilot

Akzeptiert bei:

KVR München
Landratsämter in Bayern
Führerscheinstellen deutschlandweit
Allen EU-Behörden

Wann musst du deinen Führerschein in München umschreiben?

EU- und EWR-Führerscheine

Wenn du einen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Land hast, darfst du damit unbegrenzt in Deutschland fahren. Eine Umschreibung ist freiwillig. Aber wenn du dauerhaft in München bleibst, kann sich die Umschreibung trotzdem lohnen: Bei Verkehrskontrollen gibt es keine Rückfragen, und bei Behördengängen ist der deutsche Führerschein einfacher zu erklären.

Führerscheine aus Drittstaaten

Wenn dein Führerschein aus einem Nicht-EU-Land stammt, gelten strengere Regeln:

  • Erste 6 Monate: Du darfst mit deinem ausländischen Führerschein plus beglaubigter Übersetzung fahren
  • Nach 6 Monaten: Du brauchst einen deutschen Führerschein
  • Ausnahme: Mit Aufenthaltstitel oder Visum über 12 Monate musst du direkt umschreiben
Wichtig: Die 6-Monats-Frist beginnt mit deiner Anmeldung in München (Datum auf der Meldebescheinigung). Nicht mit deiner Einreise nach Deutschland!

Länder mit Sonderabkommen

Für bestimmte Länder gilt: Umschreibung ohne Führerscheinprüfung möglich. Dazu gehören unter anderem die Schweiz, USA (je nach Bundesstaat), Kanada, Japan, Südkorea und Australien.

Für alle anderen Länder brauchst du eine theoretische und/oder praktische Prüfung. Die genaue Liste findest du in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder direkt beim KVR München.

Gemäß § 28 Abs. 1 FeV berechtigt eine ausländische Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR zum Führen von Kraftfahrzeugen für die Dauer von sechs Monaten nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Inland. Quelle: gesetze-im-internet.de

So schreibst du deinen Führerschein beim KVR München um

Schritt 1: Termin beim KVR buchen

Das KVR arbeitet nur mit Terminvereinbarung. Ohne Termin kommst du nicht rein. Buch deinen Termin über das Online-Terminvereinbarungssystem des KVR München. Wähle die Kategorie "Führerscheinangelegenheiten" und dann "Umschreibung ausländischer Führerschein".

Aktuelle Wartezeit: 6-12 Wochen (Stand 2025)

Tipp: Buch den Termin so früh wie möglich, auch wenn du noch nicht alle Unterlagen hast. Du kannst fehlende Dokumente wie die beglaubigte Übersetzung in der Zwischenzeit besorgen.

Schritt 2: Beglaubigte Übersetzung bestellen

Wenn dein Führerschein nicht aus der EU oder dem EWR stammt, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung. Das KVR akzeptiert nur Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern. Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer.

Foto von deinem Führerschein machen, bei uns hochladen, und in 3-4 Werktagen hast du die beglaubigte Übersetzung deines Führerscheins per Post.

Eilig? Mit Express bekommst du das PDF in 24 Stunden (Mo-Fr).

Schritt 3: Sehtest machen (falls nötig)

Für bestimmte Führerscheinklassen (z.B. LKW, Bus) brauchst du einen aktuellen Sehtest. Für PKW-Führerscheine (Klasse B) ist in der Regel kein neuer Sehtest erforderlich.

Wo: Bei jedem Optiker oder einer Sehteststelle (TÜV, Dekra)

Kosten: Ca. 6-7 Euro

Gültigkeit: 2 Jahre

Schritt 4: Passfoto machen

Das Foto muss biometrischen Anforderungen entsprechen: 35 x 45 mm, aktuell (nicht älter als 6 Monate), ohne Brille (Ausnahme: medizinische Notwendigkeit). Du bekommst biometrische Fotos bei jedem Fotografen, an Fotoautomaten am Hauptbahnhof oder bei dm und Rossmann.

Schritt 5: Meldebescheinigung besorgen

Die aktuelle Meldebescheinigung bekommst du beim Bürgerbüro des KVR. Du kannst sie auch online beantragen. Sie darf nicht älter als 3 Monate sein.

Schritt 6: Zum KVR-Termin gehen

Adresse: Kreisverwaltungsreferat München, Ruppertstraße 19, 80466 München

Was passiert: Der Sachbearbeiter prüft deine Unterlagen, zieht deinen ausländischen Führerschein ein (du bekommst ihn nicht zurück) und gibt dir eine Bescheinigung, mit der du weiterfahren darfst. Der deutsche Führerschein kommt per Post, das dauert ca. 3-4 Wochen.

Gebühr: Ca. 35-43 Euro (je nach Herkunftsland), zahlbar per EC-Karte oder bar.

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Diese Dokumente musst du mitbringen

Ausländischer Führerschein (Original)

Was: Dein gültiger ausländischer Führerschein im Original
Wichtig: Das KVR zieht deinen Führerschein ein. Du bekommst ihn in der Regel nicht zurück. EU/EWR-Führerscheine werden manchmal zurückgeschickt. Frag beim Termin nach.
Keine Übersetzung nötig für EU/EWR-Führerscheine

Beglaubigte Übersetzung

Was: Übersetzung deines Führerscheins von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
Wichtig: Das KVR akzeptiert nur Übersetzungen von in Deutschland vereidigten Übersetzern. Übersetzungen aus dem Ausland werden abgelehnt.
Pflicht für Nicht-EU-Führerscheine Jetzt übersetzen lassen

Reisepass oder Personalausweis

Was: Gültiges Ausweisdokument
Wichtig: Muss gültig sein. Kopien werden nicht akzeptiert.
Keine Übersetzung nötig

Biometrisches Passfoto

Was: 35 x 45 mm, aktuell, ohne Brille
Wo: Fotostudio, Fotoautomat, dm/Rossmann
Keine Übersetzung nötig

Meldebescheinigung

Was: Aktuelle Meldebescheinigung vom Bürgerbüro
Wichtig: Nicht älter als 3 Monate
Keine Übersetzung nötig (auf Deutsch ausgestellt)

Sehtest-Bescheinigung

Was: Aktueller Sehtest von einem Optiker oder einer amtlichen Sehteststelle
Wann: Nur bei bestimmten Führerscheinklassen (C, CE, D, DE) erforderlich
Keine Übersetzung nötig (auf Deutsch ausgestellt)

Rechtliche Grundlagen

Die Umschreibung ausländischer Führerscheine ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt, insbesondere in den §§ 28-31 FeV.

Die wichtigsten Regelungen:

  • § 29 FeV: EU/EWR-Führerscheine sind in Deutschland unbegrenzt gültig
  • § 28 FeV: Drittstaaten-Führerscheine müssen nach 6 Monaten umgeschrieben werden
  • Anlage 11 FeV: Liste der Staaten mit Sonderabkommen (Umschreibung ohne Prüfung möglich)

Zuständigkeit in München

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) ist die Führerscheinstelle für alle Münchner Bürger. Wenn du im Landkreis München wohnst (nicht in der Stadt), ist das Landratsamt München zuständig.

Die Regelungen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine findest du in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Quelle: gesetze-im-internet.de

Diese Fehler solltest du vermeiden

Fehler 1: Termin zu spät buchen

Die Wartezeiten beim KVR sind lang, aktuell 6-12 Wochen. Wenn du erst nach 5 Monaten in München einen Termin buchst, kann es sein, dass deine 6-Monats-Frist abläuft, bevor du überhaupt drankommst.

Besser: Termin sofort nach der Anmeldung in München buchen. Die beglaubigte Übersetzung kannst du in der Zwischenzeit besorgen.

Fehler 2: Übersetzung aus dem Ausland mitbringen

Viele Expats lassen ihre Dokumente im Heimatland übersetzen. Das KVR akzeptiert das nicht. Die Übersetzung muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen.

Besser: Übersetzung direkt bei uns bestellen. In 3-4 Werktagen hast du sie.

Fehler 3: Ohne Termin zum KVR gehen

Das KVR arbeitet ausschließlich mit Terminvereinbarung. Ohne Termin wirst du am Eingang abgewiesen.

Besser: Online-Termin buchen und Bestätigung mitbringen.

Fehler 4: Unvollständige Unterlagen

Fehlende Dokumente bedeuten: Termin wird abgebrochen, neue Terminvereinbarung nötig. Das sind wieder 6-12 Wochen Wartezeit.

Besser: Checkliste oben nutzen, alle Dokumente vorher besorgen.

Fehler 5: Nach Ablauf der 6-Monats-Frist weiterfahren
Wenn du mit abgelaufenem ausländischen Führerschein fährst, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem erlischt dein Versicherungsschutz. Bei Verzögerungen im Umschreibungsprozess: Nicht mehr Auto fahren, bis du die Bescheinigung vom KVR hast.

Zeitplan und Kosten

Zeitplan

  • Terminbuchung: 6-12 Wochen Wartezeit
  • Beglaubigte Übersetzung: 3-4 Werktage (Standard) oder 24 Stunden (Express)
  • KVR-Termin: Ca. 20-30 Minuten
  • Führerschein-Produktion: 3-4 Wochen nach dem Termin

Gesamtdauer: Rechne mit 2-4 Monaten von der Terminbuchung bis zum fertigen Führerschein.

Tipp: Starte den Prozess direkt nach deiner Anmeldung in München. So hast du genug Puffer, falls etwas schiefgeht.

Kosten

  • Umschreibung (KVR-Gebühr): 35-43 Euro (je nach Herkunftsland)
  • Beglaubigte Übersetzung: Sieh deinen genauen Preis auf der Produktseite
  • Sehtest: Ca. 6-7 Euro
  • Passfoto: Ca. 5-10 Euro
  • Ggf. Führerscheinprüfung: Variiert je nach Fahrschule (falls erforderlich)

Häufige Fragen zur Führerschein-Umschreibung in München

Ja, aber nur zeitlich begrenzt. EU/EWR-Führerscheine sind unbegrenzt gültig. Führerscheine aus Drittstaaten darfst du in den ersten 6 Monaten nach Anmeldung in München nutzen, vorausgesetzt du hast eine beglaubigte Übersetzung dabei. Danach brauchst du einen deutschen Führerschein.

Ja. Auch englischsprachige Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern müssen beglaubigt übersetzt werden. Das KVR macht da keine Ausnahme. Die beglaubigte Übersetzung muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen.

Die Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum. Sie ist gültig, solange der zugrunde liegende Führerschein gültig ist. Du musst dir keine Sorgen machen, dass sie "abläuft".

In der Regel nicht. Das KVR zieht deinen ausländischen Führerschein ein und schickt ihn an die ausstellende Behörde in deinem Heimatland. Für EU/EWR-Führerscheine gibt es manchmal Ausnahmen. Frag beim Termin nach.

Das hängt von deinem Herkunftsland ab. Für Länder mit Sonderabkommen (z.B. Schweiz, USA, Japan, Australien) ist eine Umschreibung ohne Prüfung möglich. Für alle anderen Länder brauchst du eine theoretische und/oder praktische Prüfung. Die genaue Liste findest du in Anlage 11 der FeV oder beim KVR.

Wenn du nach Ablauf der 6-Monats-Frist ohne deutschen Führerschein fährst, gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat, kein Kavaliersdelikt. Außerdem bist du nicht mehr versichert. Falls sich dein Termin verzögert: Nicht mehr fahren, bis du die Bescheinigung vom KVR hast.

Nein. Die Führerscheinstelle ist an deinen Wohnort gebunden. Wenn du in München (Stadt) gemeldet bist, ist das KVR zuständig. Wenn du im Landkreis München wohnst, musst du zum Landratsamt München.

Nach dem erfolgreichen Termin beim KVR dauert es ca. 3-4 Wochen, bis dein deutscher Führerschein per Post kommt. In der Zwischenzeit darfst du mit der Bescheinigung vom KVR fahren.

Ja. Unsere Übersetzungen werden von vereidigten Übersetzern erstellt, die beim deutschen Gericht vereidigt sind. Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Genau so, wie es das KVR München und alle anderen deutschen Behörden verlangen.

Nein. Das KVR verlangt das Original mit physischem Stempel und handschriftlicher Unterschrift. Das PDF kannst du für deine eigenen Unterlagen nutzen, aber zum Termin musst du das Original per Post mitbringen.

Jetzt Führerschein-Übersetzung bestellen

Dein KVR-Termin steht oder du willst ihn endlich buchen? Hol dir jetzt die beglaubigte Übersetzung deines Führerscheins und geh mit vollständigen Unterlagen zum Termin. Foto machen, hochladen, in 3-4 Werktagen liegt die Übersetzung mit Stempel in deinem Briefkasten.

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