Niederlassung gründen: Dein vollständiger Leitfaden

Du sitzt beim Notar in Frankfurt. Der Gesellschafterbeschluss liegt vor ihm, daneben der Handelsregisterauszug deiner Muttergesellschaft aus London. Der Notar blättert durch die Seiten, prüft den Stempel des vereidigten Übersetzers, nickt zufrieden und greift zum Kugelschreiber. Die Beurkundung kann beginnen, und in wenigen Wochen steht deine deutsche Niederlassung im Handelsregister. Genau dafür sorgt eine beglaubigte Übersetzung: Der Notar versteht jedes Detail deiner Unternehmensdokumente, und das Handelsregister akzeptiert deine Anmeldung ohne Rückfragen.

  • Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer des vereidigten Übersetzers
  • In 3-4 Werktagen in deinem Postfach
  • Akzeptiert von Notaren und Handelsregistern in der gesamten EU
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Handelsregisterauszug übersetzen lassen Kein Bürobesuch nötig · Express 24h verfügbar

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Das Handelsregister und der Notar erkennen sie sofort als gültig an. Wähle beim Bestellen "PDF & Original per Post", denn der Notar benötigt das Original mit physischem Stempel.

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Übersetzungsdienstleistungen
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Informationssicherheit

Der Notar und das Handelsregister akzeptieren unsere Übersetzungen:

Amtsgericht (Handelsregister)
Notare bundesweit
Gewerbeämter
Finanzämter
IHK

Das brauchst du für die Gründung einer Niederlassung in Deutschland

  1. Beglaubigte Übersetzung des ausländischen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate)
  2. Beglaubigte Übersetzung des Gesellschafterbeschlusses über die Niederlassungsgründung
  3. Beglaubigte Übersetzung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrags der Muttergesellschaft
  4. Beglaubigte Übersetzung der Reisepässe aller vertretungsberechtigten Personen
  5. Vollmacht für den deutschen Niederlassungsleiter (falls dieser nicht im ausländischen Handelsregister eingetragen ist)
  6. Gewerbeanmeldung für den Standort der Niederlassung
  7. Notartermin zur Beurkundung der Niederlassungsgründung
  8. Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht (Handelsregisterabteilung)

Hinweis: Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Das deutsche Handelsregister akzeptiert keine privaten Übersetzungen oder unbeglaubigte Kopien.

Der Weg zur registrierten Niederlassung in 7 Schritten

Schritt 1: Entscheide dich für die richtige Niederlassungsform

In Deutschland gibt es zwei Arten von Niederlassungen für ausländische Unternehmen:

Zweigniederlassung (§ 13 HGB): Ein eigenständiger Geschäftsbetrieb mit eigener Leitung vor Ort. Die Zweigniederlassung wird ins deutsche Handelsregister eingetragen und kann Verträge abschließen, Personal einstellen und am Markt auftreten. Sie ist keine eigene Rechtsperson, sondern Teil der ausländischen Muttergesellschaft.

Unselbstständige Niederlassung (Repräsentanz): Kein eigener Geschäftsbetrieb, keine Handelsregistereintragung. Dient nur der Kontaktpflege und Marktbeobachtung. Eine Gewerbeanmeldung ist trotzdem erforderlich.

Für den B2B-Markteintritt empfiehlt sich meist die Zweigniederlassung. Deutsche Geschäftspartner und Kunden sehen den Handelsregistereintrag als Zeichen von Seriosität und Verbindlichkeit.

Schritt 2: Besorge einen aktuellen Handelsregisterauszug aus deinem Heimatland

Der Handelsregisterauszug (Certificate of Incorporation, Extrait K-bis, Companies House Extract oder vergleichbar) muss folgende Informationen enthalten:

  • Firmierung und Rechtsform der Muttergesellschaft
  • Sitz und Geschäftsanschrift
  • Vertretungsberechtigte Personen (Directors, Geschäftsführer)
  • Grundkapital oder Stammkapital
  • Handelsregisternummer im Heimatland

Der Auszug darf beim Notartermin nicht älter als 3 Monate sein. Bestell ihn daher erst kurz vor dem geplanten Termin.

Handelsregisterauszug übersetzen lassen

Schritt 3: Lass einen Gesellschafterbeschluss erstellen

Die Geschäftsführung oder die Gesellschafter der Muttergesellschaft müssen die Gründung der deutschen Niederlassung formal beschließen. Der Beschluss (Board Resolution, Shareholders Resolution) muss folgende Punkte enthalten:

  • Standort der deutschen Niederlassung (Stadt, Adresse)
  • Name der Niederlassung (z.B. "ABC Ltd., Niederlassung Deutschland")
  • Vertretungsberechtigte Personen für die Niederlassung
  • Art und Umfang der Geschäftstätigkeit in Deutschland
Gesellschafterbeschluss übersetzen lassen

Schritt 4: Übersetze alle Dokumente beglaubigt ins Deutsche

Der Notar und das Handelsregister akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Private Übersetzungen, auch wenn sie inhaltlich korrekt sind, werden zurückgewiesen.

Du brauchst beglaubigte Übersetzungen von:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschafterbeschluss
  • Satzung oder Gesellschaftsvertrag
  • Reisepässen der Geschäftsführer und Vertretungsberechtigten

Alle Dokumente kannst du bei uns in einem Schritt hochladen und bestellen. Durchschnittliche Lieferzeit: 3-4 Werktage. Mit der Express-Option erhältst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr).

Schritt 5: Termin beim Notar

Die Gründung einer Zweigniederlassung muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der Notar prüft:

  • Identität der Beteiligten (anhand der übersetzten Reisepässe)
  • Vollständigkeit aller Unterlagen
  • Rechtmäßigkeit der Niederlassungsgründung
  • Vertretungsbefugnis der handelnden Personen

Bring zum Termin mit:

  • Alle beglaubigten Übersetzungen (Originale mit Stempel)
  • Originaldokumente in der Ausgangssprache
  • Gültigen Reisepass oder Personalausweis
Tipp: Manche Notare bieten Termine per Videokonferenz an. Frag vorher nach, ob das für dich möglich ist, falls du nicht persönlich nach Deutschland reisen kannst.

Schritt 6: Anmeldung beim Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung reicht der Notar alle Unterlagen elektronisch beim zuständigen Amtsgericht ein. Das Amtsgericht ist die Handelsregisterabteilung am Sitz deiner Niederlassung.

Die Eintragung dauert in der Regel 1-3 Wochen. Sobald die Niederlassung eingetragen ist, erhältst du:

  • Eine Handelsregisternummer (HRB-Nummer)
  • Einen offiziellen deutschen Handelsregisterauszug

Ab diesem Moment kann deine Niederlassung offiziell am deutschen Markt auftreten.

Schritt 7: Gewerbeanmeldung und Steuernummer

Nach der Handelsregistereintragung stehen noch diese Schritte an:

  • Gewerbeanmeldung: Beim örtlichen Gewerbeamt am Standort der Niederlassung. Kosten: ca. 20-60 Euro je nach Kommune.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Beim zuständigen Finanzamt einreichen. Darin gibst du die Art der Geschäftstätigkeit und die voraussichtlichen Umsätze an.
  • Steuernummer: Das Finanzamt teilt dir eine Steuernummer zu.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): Falls du innergemeinschaftliche Lieferungen oder Dienstleistungen erbringst, brauchst du zusätzlich eine USt-IdNr. Diese beantragst du beim Bundeszentralamt für Steuern.

Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach dem Umsatz deiner Niederlassung richtet.

Diese Dokumente brauchst du für die Niederlassungsgründung

Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft

Was: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister deines Heimatlandes (z.B. Certificate of Good Standing, Companies House Extract, Extrait K-bis)
Warum: Der Notar und das Handelsregister müssen sehen, dass deine ausländische Firma existiert und ordnungsgemäß eingetragen ist
Anforderung: Nicht älter als 3 Monate, mit allen vertretungsberechtigten Personen
Beglaubigte Übersetzung erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Gesellschafterbeschluss zur Niederlassungsgründung

Was: Formeller Beschluss der Geschäftsführung oder Gesellschafter (Board Resolution, Shareholders Resolution)
Warum: Rechtlicher Nachweis, dass die Muttergesellschaft die Gründung der deutschen Niederlassung beschlossen hat
Anforderung: Muss Standort, Niederlassungsleiter und Geschäftstätigkeit benennen
Beglaubigte Übersetzung erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Satzung oder Gesellschaftsvertrag

Was: Articles of Association, Memorandum of Association, Statuts oder vergleichbares Dokument
Warum: Der Notar muss prüfen, ob die Muttergesellschaft berechtigt ist, eine Niederlassung zu gründen
Anforderung: Aktuelle Fassung, mit allen Änderungen (Amendments)
Beglaubigte Übersetzung erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Reisepässe der Geschäftsführer

Was: Gültige Reisepässe aller Personen, die für die Niederlassung vertretungsberechtigt sein sollen
Warum: Identitätsnachweis für den Notar und das Handelsregister
Anforderung: Gültig, mit lesbarem Foto und maschinenlesbarer Zone
Beglaubigte Übersetzung erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Vollmacht (falls zutreffend)

Was: Power of Attorney für den deutschen Niederlassungsleiter
Warum: Erforderlich, wenn die Niederlassung von einer Person geleitet wird, die nicht im ausländischen Handelsregister eingetragen ist
Anforderung: Muss die Befugnisse klar definieren (Vertragsabschluss, Personalangelegenheiten, Bankgeschäfte)
Beglaubigte Übersetzung erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Behörden und rechtliche Grundlagen

Relevante Gesetze

Handelsgesetzbuch (HGB), § 13: Regelt die Eintragungspflicht von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen ins deutsche Handelsregister. Zweigniederlassungen müssen innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit angemeldet werden.

§ 13d HGB: "Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist durch den Inhaber der Zweigniederlassung oder eine von ihm ermächtigte Person bei dem Gericht anzumelden, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung bestehen soll." Quelle: gesetze-im-internet.de

Handelsregisterverordnung (HRV): Legt fest, welche Dokumente bei der Anmeldung einer Niederlassung eingereicht werden müssen. Dazu gehören der Nachweis der Existenz der ausländischen Hauptniederlassung, der Nachweis der Vertretungsbefugnis und die Satzung der Muttergesellschaft.

Gewerbeordnung (GewO), § 14: Auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen müssen ein Gewerbe anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt am Standort der Niederlassung.

Frist beachten: Die verspätete Anmeldung einer Zweigniederlassung kann zu Bußgeldern führen. Das Registergericht kann ein Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro festsetzen.

Zuständige Behörden

Amtsgericht (Handelsregister): Eintragung der Zweigniederlassung. Zuständig ist das Amtsgericht am Sitz der Niederlassung. Die Anmeldung erfolgt über den Notar.

Notar: Beurkundung der Niederlassungsgründung. Der Notar prüft die Unterlagen und reicht sie beim Handelsregister ein.

Gewerbeamt: Gewerbeanmeldung nach der Handelsregistereintragung. Die Gewerbeanmeldung ist Voraussetzung für die Steuernummer.

Finanzamt: Vergabe der Steuernummer. Du füllst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhältst eine Steuernummer für die Niederlassung.

Bundeszentralamt für Steuern: Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) für innergemeinschaftliche Geschäfte.

Industrie- und Handelskammer (IHK): Automatische Mitgliedschaft nach Gewerbeanmeldung. Die IHK erhebt einen jährlichen Beitrag.

Diese Fehler solltest du vermeiden

Fehler 1: Veraltete Handelsregisterauszüge verwenden

Das deutsche Handelsregister akzeptiert nur Auszüge, die nicht älter als 3 Monate sind. Viele ausländische Unternehmen bestellen den Auszug zu früh und müssen dann kurz vor dem Notartermin einen neuen besorgen.

Lösung: Bestell den Handelsregisterauszug erst, wenn du den Notartermin in 4-6 Wochen geplant hast. So bleibt genug Zeit für die Übersetzung und der Auszug ist noch aktuell.

Fehler 2: Unbeglaubigte Übersetzungen einreichen

Der Notar und das Handelsregister akzeptieren keine privaten Übersetzungen. Auch wenn jemand in deinem Team fließend Deutsch spricht, wird diese Übersetzung zurückgewiesen. Jedes Dokument muss von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt sein.

Lösung: Bestell alle Übersetzungen bei einem zertifizierten Anbieter. Bei uns erhältst du Übersetzungen mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer des vereidigten Übersetzers.

Fehler 3: Apostille vergessen (bei Nicht-EU-Ländern)

Wenn deine Muttergesellschaft außerhalb der EU sitzt (z.B. USA, UK nach Brexit, Schweiz, Australien), brauchst du möglicherweise eine Apostille auf dem Handelsregisterauszug, bevor du ihn übersetzen lässt. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Dokuments.

Lösung: Prüfe vorher beim Notar, ob eine Apostille nötig ist. Die Apostille muss im Heimatland beantragt werden, bevor das Dokument übersetzt wird.

Hinweis zur Apostille: Wir bieten keine Apostille-Services an. Falls du eine Apostille auf deiner Übersetzung benötigst, musst du diese beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht beantragen. Wir liefern dir das Original mit Stempel und Unterschrift, das du dafür brauchst.

Fehler 4: Falsche Niederlassungsform wählen

Eine unselbstständige Niederlassung (Repräsentanz) darf keine Verträge abschließen und keine Geschäfte tätigen. Wenn du in Deutschland aktiv am Markt auftreten willst, brauchst du eine Zweigniederlassung mit Handelsregistereintragung.

Lösung: Lass dich von einem deutschen Anwalt oder Steuerberater beraten. Für aktiven Geschäftsbetrieb und B2B-Markteintritt ist die Zweigniederlassung fast immer die richtige Wahl.

Fehler 5: Fristen unterschätzen

Von der Dokumentenbeschaffung bis zur Handelsregistereintragung vergehen mindestens 6-10 Wochen. Viele Unternehmen planen zu knapp und geraten unter Zeitdruck.

Lösung: Beginne mindestens 8-10 Wochen vor deinem geplanten Geschäftsstart mit den Vorbereitungen. Mit der Express-Option für Übersetzungen kannst du einige Tage einsparen.

Fehler 6: Vertretungsbefugnis unklar formulieren

Wenn der Gesellschafterbeschluss nicht klar definiert, wer die Niederlassung vertreten darf und in welchem Umfang, kann das Handelsregister die Eintragung ablehnen oder Nachfragen stellen.

Lösung: Formuliere im Gesellschafterbeschluss eindeutig: Name des Niederlassungsleiters, Art der Vertretungsbefugnis (Einzelvertretung oder Gesamtvertretung) und Umfang der Geschäftstätigkeit.

Zeitplan und Kosten im Überblick

Zeitplan

Schritt Dauer
Handelsregisterauszug aus Heimatland besorgen 1-2 Wochen
Gesellschafterbeschluss erstellen lassen 1-3 Tage
Beglaubigte Übersetzungen anfertigen 3-4 Werktage (Express: 24h)
Notartermin vereinbaren und durchführen 1-2 Wochen
Eintragung ins Handelsregister 1-3 Wochen
Gewerbeanmeldung 1-2 Tage
Gesamt 6-10 Wochen
Tipp: Mit der Express-Option für Übersetzungen erhältst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr). So kannst du 3-4 Tage einsparen, wenn es eilig ist.

Kostenpositionen

Position Kosten (ca.)
Beglaubigte Übersetzungen (alle Dokumente) Abhängig von Sprache und Seitenzahl. Sieh deinen Preis auf der Produktseite.
Notarkosten 300-800 Euro (abhängig vom Aufwand)
Handelsregistergebühren 150-300 Euro
Gewerbeanmeldung 20-60 Euro
IHK-Beitrag (jährlich) Abhängig vom Umsatz

Häufige Fragen zur Niederlassungsgründung

Nicht unbedingt. Die notarielle Beurkundung kann in vielen Fällen per Videokonferenz erfolgen. Frag beim Notar nach, ob das möglich ist. Alternativ kannst du einen Bevollmächtigten in Deutschland mit der Gründung beauftragen.

Nein. Eine Zweigniederlassung ist keine eigene Rechtsperson und hat keinen eigenen Gesellschaftsvertrag. Du reichst den Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft ein (Articles of Association, Statuts etc.), der übersetzt werden muss.

Keines. Eine Zweigniederlassung benötigt kein eigenes Stammkapital, da sie keine eigene Rechtsperson ist. Die Muttergesellschaft haftet für die Verbindlichkeiten der Niederlassung.

Eine Zweigniederlassung ist Teil der Muttergesellschaft und keine eigene Rechtsperson. Eine Tochtergesellschaft (z.B. GmbH) ist eine eigenständige deutsche Firma mit eigenem Stammkapital und eigener Haftung. Für einen einfachen Markteintritt ist die Zweigniederlassung meist ausreichend und weniger aufwändig.

Bei Dokumenten aus EU-Ländern ist in der Regel keine Apostille erforderlich. Bei Dokumenten aus Nicht-EU-Ländern (z.B. USA, UK, Schweiz) kann eine Apostille verlangt werden. Frag vorher beim Notar nach, ob eine Apostille nötig ist.

In der Regel 1-3 Wochen nach Einreichung der Unterlagen durch den Notar. Bei komplexen Fällen oder Rückfragen des Registergerichts kann es länger dauern. Sobald die Eintragung erfolgt ist, wirst du informiert.

Nein. Die Niederlassung kann auch von den Geschäftsführern der Muttergesellschaft vertreten werden. Wenn du einen deutschen Niederlassungsleiter einsetzt, der nicht im ausländischen Handelsregister eingetragen ist, brauchst du eine entsprechende Vollmacht.

Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in der gesamten EU anerkannt. Du kannst sie beim Notar, beim Handelsregister, beim Finanzamt und bei allen anderen Behörden in Deutschland und anderen EU-Ländern verwenden.

Wenn du die Niederlassung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit anmeldest, kann das Registergericht ein Zwangsgeld festsetzen. Die Anmeldung sollte daher vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs oder unmittelbar danach erfolgen.

Die Standard-Lieferzeit beträgt 3-4 Werktage. Mit der Express-Option erhältst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Montag bis Freitag). Das Original mit Stempel und Unterschrift wird anschließend per Post zugestellt.

Deine Niederlassung wartet. Der Notar auch.

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