Du hast im Ausland studiert oder eine Ausbildung gemacht und willst jetzt in Deutschland in deinem Beruf arbeiten. Die Sachbearbeiterin bei der Anerkennungsstelle blättert durch deine Unterlagen, nickt zufrieden und sagt: "Alles vollständig." Du bekommst deinen Bescheid, und wenige Wochen später unterschreibst du deinen Arbeitsvertrag. Genau so kann es laufen, wenn du von Anfang an weißt, welche Dokumente du brauchst und wo du sie einreichst. Dieser Guide zeigt dir den Weg.
- ✓ Du weißt genau, ob dein Abschluss in Deutschland anerkannt werden kann
- ✓ Du kennst die zuständige Anerkennungsstelle für deinen Beruf
- ✓ Du hast eine Checkliste aller Dokumente, die du brauchst
- ✓ Du verstehst, wann du beglaubigte Übersetzungen benötigst
Das brauchst du für die Anerkennung deines ausländischen Abschlusses
- Beglaubigte Kopie oder Originaldokument deines Abschlusszeugnisses (Diplom, Bachelor, Master)
- Beglaubigte Übersetzung deines Diploms ins Deutsche
- Beglaubigte Kopie deiner Notenübersicht (Transcript of Records)
- Beglaubigte Übersetzung deiner Notenübersicht
- Nachweis über Studieninhalte und Studiendauer (falls erforderlich)
- Beglaubigte Übersetzung deines Lebenslaufs
- Arbeitszeugnisse mit Übersetzung (für Berufserfahrung)
- Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Eventuell: Polizeiliches Führungszeugnis für reglementierte Berufe
Hinweis: Die genauen Anforderungen hängen von deinem Beruf und der zuständigen Stelle ab. Reglementierte Berufe wie Arzt, Krankenpfleger oder Ingenieur haben strengere Vorgaben als nicht-reglementierte Berufe.
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Anerkennungsstellen wie die IHK FOSA, ZAB oder die Regierungspräsidien akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Unsere Übersetzer sind bei deutschen Gerichten vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer.
Diese Stellen akzeptieren unsere Übersetzungen:
Ohne Anerkennung keine Arbeitserlaubnis: Warum du diesen Prozess brauchst
Reglementierte Berufe: Anerkennung ist Pflicht
Bei Ärzten, Krankenpflegern, Ingenieuren, Lehrern, Apothekern und vielen anderen Berufen ist die Anerkennung Pflicht. Ohne anerkannten Abschluss darfst du nicht in diesem Beruf arbeiten. Auch nicht mit jahrelanger Erfahrung aus deinem Heimatland. Das deutsche Recht schützt damit Patienten, Klienten und die Öffentlichkeit.
Nicht-reglementierte Berufe: Anerkennung hilft trotzdem
Bei IT-Spezialisten, Kaufleuten oder vielen Handwerkern ist die Anerkennung nicht zwingend vorgeschrieben. Trotzdem hilft sie dir enorm: Arbeitgeber verstehen sofort, was dein Abschluss wert ist. Du verhandelst von einer stärkeren Position aus und verdienst oft mehr. Für dein Visum oder deine Aufenthaltserlaubnis ist die Anerkennung häufig ein großer Vorteil, besonders wenn du die Blaue Karte EU beantragen möchtest.
Der Anerkennungsprozess: Diese 6 Schritte bringen dich ans Ziel
Schritt 1: Finde deine zuständige Anerkennungsstelle
Die zuständige Stelle hängt von deinem Beruf und manchmal auch vom Bundesland ab. Hier die wichtigsten Anlaufstellen:
IHK FOSA (Foreign Skills Approval): Zuständig für etwa 350 kaufmännische, gewerblich-technische und IT-Berufe wie Industriekaufmann, Mechatroniker oder Fachinformatiker. Die IHK FOSA ist bundesweit zentral für alle IHK-Ausbildungsberufe zuständig.
ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen): Bewertet akademische Abschlüsse und Hochschulzeugnisse. Die ZAB erstellt Zeugnisbewertungen für nicht-reglementierte Hochschulabschlüsse.
Approbationsbehörden der Bundesländer: Für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten.
Regierungspräsidien oder Landesprüfungsämter: Für Pflegeberufe wie Krankenpfleger, Altenpfleger, Kinderkrankenpfleger.
Ingenieurkammern der Bundesländer: Für Ingenieure, die den geschützten Titel "Ingenieur" führen wollen.
Kultusministerien: Für Lehrer.
Nutze den Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de. Du gibst deinen Beruf ein und erfährst sofort, welche Stelle zuständig ist.
Schritt 2: Prüfe deinen Abschluss in der Anabin-Datenbank
Die Anabin-Datenbank der Kultusministerkonferenz (KMK) zeigt dir, ob deine Hochschule und dein Abschluss in Deutschland bekannt sind.
Was du findest: Ist deine Hochschule als H+ eingestuft? Dann gilt sie als anerkannte Hochschule. Du siehst auch, ob dein Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.
Wichtig: Ein Eintrag in Anabin bedeutet NICHT automatisch eine Anerkennung. Aber er hilft dir und der Anerkennungsstelle bei der ersten Einschätzung.
Anabin findest du unter: anabin.kmk.org
Schritt 3: Lass deine Dokumente beglaubigt übersetzen
Alle ausländischen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzung muss beglaubigt sein, also mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer versehen.
Diese Dokumente brauchst du in der Regel:
- Diplom oder Abschlusszeugnis → Beglaubigte Übersetzung Diplom bestellen
- Notenübersicht (Transcript of Records)
- Lebenslauf → Beglaubigte Übersetzung Lebenslauf bestellen
- Arbeitszeugnisse (falls Berufserfahrung erforderlich) → Beglaubigte Übersetzung Arbeitszeugnis bestellen
- Polizeiliches Führungszeugnis (für Gesundheits- und Sozialberufe) → Beglaubigte Übersetzung Führungszeugnis bestellen
So gehst du vor: Fotografiere oder scanne deine Dokumente, lade sie bei Beglaubigung24 hoch, und in 3-4 Werktagen hast du die beglaubigte Übersetzung. Mit Express bekommst du das PDF in 24 Stunden (Mo-Fr).
Schritt 4: Stelle deinen Anerkennungsantrag
Du reichst deinen Antrag bei der zuständigen Stelle ein, entweder online oder per Post. Der Antrag umfasst in der Regel:
- Antragsformular (meist als Download auf der Website der Stelle)
- Beglaubigte Kopien deiner Originaldokumente
- Beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente
- Identitätsnachweis
- Lebenslauf
- Eventuell: Nachweis über Berufserfahrung
Gebühren: Die Anerkennungsverfahren kosten zwischen 100 € und 600 €, je nach Beruf und Bundesland.
Schritt 5: Die Anerkennungsstelle prüft deinen Abschluss
Die Stelle vergleicht deine Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation. Es gibt drei mögliche Ergebnisse:
Volle Gleichwertigkeit: Dein Abschluss entspricht dem deutschen Abschluss. Du darfst in Deutschland in deinem Beruf arbeiten.
Teilweise Gleichwertigkeit: Es gibt wesentliche Unterschiede. Du bekommst einen Bescheid, welche Kenntnisse dir fehlen. Du kannst diese durch eine Anpassungsmaßnahme wie einen Kurs, eine Prüfung oder ein Praktikum ausgleichen.
Keine Gleichwertigkeit: Dein Abschluss entspricht nicht dem deutschen Standard. In diesem Fall kannst du oft eine Nachqualifizierung machen.
Dauer: Das Verfahren dauert in der Regel 3-4 Monate. Bei fehlenden Unterlagen kann es länger dauern.
Schritt 6: Bei Bedarf Anpassungsmaßnahmen absolvieren
Wenn dein Abschluss nur teilweise anerkannt wird, kannst du die Lücken schließen:
Anpassungslehrgang: Ein Kurs, der die fehlenden Inhalte vermittelt. Für Pflegekräfte dauert dieser oft 6-12 Monate.
Kenntnisprüfung: Eine theoretische und praktische Prüfung. Für Ärzte zum Beispiel die Gleichwertigkeitsprüfung.
Eignungsprüfung: Für einige Berufe wie Apotheker vorgesehen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du die volle Anerkennung.
Anerkennung für Pflegekräfte, Ärzte und Ingenieure: Das musst du beachten
Pflegeberufe: Krankenpfleger und Altenpfleger
Zuständig: Regierungspräsidium oder Landesprüfungsamt in dem Bundesland, wo du arbeiten willst.
Dokumente, die du brauchst:
- Beglaubigtes Diplom oder Abschlusszeugnis mit beglaubigter Übersetzung
- Stundenübersicht deiner Ausbildung
- Nachweis über praktische Ausbildungszeiten
- Polizeiliches Führungszeugnis aus deinem Herkunftsland (und aus Deutschland, falls du schon hier lebst)
- Gesundheitszeugnis
Häufig erforderlich: Ein Anpassungslehrgang von 6-12 Monaten oder eine Kenntnisprüfung, da die Ausbildungsinhalte zwischen Ländern stark variieren können.
Ärzte und Zahnärzte
Zuständig: Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem du arbeiten willst.
Ziel: Die Approbation, also die unbefristete Erlaubnis, als Arzt zu praktizieren.
Dokumente, die du brauchst:
- Medizinisches Diplom mit beglaubigter Übersetzung
- Notenübersicht und Fächerliste
- Nachweis über klinische Praxis
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Gesundheitszeugnis
- Deutschkenntnisse: Mindestens B2, für die Approbation oft C1
Prüfungen: Falls deine Ausbildung wesentlich vom deutschen Medizinstudium abweicht, musst du eine Gleichwertigkeitsprüfung (Kenntnisprüfung) ablegen. Diese ist anspruchsvoll und deckt mehrere medizinische Fachbereiche ab. Zusätzlich brauchst du eine Fachsprachprüfung, um nachzuweisen, dass du mit Patienten, Kollegen und in der Dokumentation auf Deutsch arbeiten kannst.
Alternative: Eine Berufserlaubnis statt Approbation. Diese ist befristet, erlaubt dir aber den Einstieg in den Beruf.
Ingenieure
Zuständig: IHK FOSA für Ingenieurausbildungen oder die Ingenieurkammern der Bundesländer für den Titel "Ingenieur".
Dokumente, die du brauchst:
- Diplom, Bachelor oder Master mit Übersetzung
- Notenübersicht
- Modulbeschreibungen (wichtig, um Studieninhalte zu vergleichen)
- Arbeitszeugnisse, falls Berufserfahrung angerechnet werden soll
Besonderheit: Viele Arbeitgeber verlangen keine offizielle Anerkennung, sondern prüfen selbst. Trotzdem hilft dir ein Anerkennungsbescheid bei Gehaltsverhandlungen und bei der Blauen Karte EU.
Ingenieurkammern: Wenn du den geschützten Titel "Ingenieur" (Ing.) führen willst, brauchst du eine Eintragung bei der Ingenieurkammer deines Bundeslandes.
Anabin, IHK FOSA, ZAB: Diese Institutionen musst du kennen
Anabin: Die Datenbank für ausländische Bildungsabschlüsse
Was ist Anabin? Die Anabin-Datenbank wird von der Kultusministerkonferenz (KMK) betrieben. Sie enthält Informationen über ausländische Hochschulen und Bildungsabschlüsse.
Wofür nutzt du Anabin? Du kannst prüfen, ob deine Hochschule als anerkannt gilt (H+ Status) und ob dein Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Das gibt dir eine erste Orientierung, bevor du das offizielle Anerkennungsverfahren startest.
Link: anabin.kmk.org
IHK FOSA: Zentrale Stelle für Ausbildungsberufe
Was ist die IHK FOSA? Die "Foreign Skills Approval" ist die zentrale Stelle für die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in IHK-Berufen.
Wer ist hier richtig? Alle, die einen Ausbildungsberuf im kaufmännischen, gewerblich-technischen oder IT-Bereich haben. Das sind etwa 350 verschiedene Berufe wie Industriekaufmann, Mechatroniker, Fachinformatiker, Elektroniker oder Industriemechaniker.
Vorteil: Eine zentrale Anlaufstelle für ganz Deutschland. Du musst dich nicht durch 16 verschiedene Bundesländer kämpfen.
Link: ihk-fosa.de
ZAB: Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Was ist die ZAB? Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bewertet akademische Abschlüsse und Hochschulzeugnisse.
Wer ist hier richtig? Alle mit einem Hochschulabschluss in einem nicht-reglementierten Beruf. Die ZAB erstellt eine Zeugnisbewertung, die dir und potenziellen Arbeitgebern zeigt, welchem deutschen Abschluss deine Qualifikation entspricht.
Wichtig: Die ZAB-Bewertung ist keine Berufsanerkennung für reglementierte Berufe. Für Ärzte, Lehrer oder Ingenieure brauchst du zusätzlich die Anerkennung der jeweiligen Fachbehörde.
Link: kmk.org/zab
Welche Übersetzungen du brauchst
Diplom oder Abschlusszeugnis
Arbeitszeugnis
Lebenslauf
Polizeiliches Führungszeugnis
Notenübersicht (Transcript of Records)
Häufige Fehler vermeiden
In 3 Schritten zur beglaubigten Übersetzung
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Übersetzen und beglaubigen
Ein vereidigter Übersetzer erstellt deine beglaubigte Übersetzung. Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Genau so, wie es die Anerkennungsstellen verlangen.
Lieferung
Das Original kommt per Post zu dir. Du erhältst auch ein PDF per E-Mail, das du direkt weiterleiten kannst. Mit Klarna Rechnung bezahlst du erst, wenn du die Übersetzung erhalten hast.
Häufige Fragen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
In der Regel 3-4 Monate ab Einreichung vollständiger Unterlagen. Bei fehlenden Dokumenten oder komplexen Fällen kann es länger dauern. Manche Bundesländer bieten für bestimmte Mangelberufe wie Pflegekräfte beschleunigte Verfahren an.
Die Gebühren variieren je nach Beruf und Bundesland zwischen 100 € und 600 €. Dazu kommen Kosten für beglaubigte Übersetzungen deiner Dokumente. In manchen Fällen kannst du eine Förderung beantragen, etwa über den Anerkennungszuschuss des Bundes.
Ja, alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Die Übersetzung muss beglaubigt sein, also mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer des Übersetzers versehen. Ohne beglaubigte Übersetzung kann die Anerkennungsstelle deine Unterlagen nicht bearbeiten.
Die IHK FOSA ist für Ausbildungsberufe im kaufmännischen, gewerblich-technischen und IT-Bereich zuständig. Die ZAB bewertet akademische Hochschulabschlüsse. Wenn du eine Berufsausbildung hast, gehst du zur IHK FOSA. Wenn du ein Hochschulstudium abgeschlossen hast, wendest du dich an die ZAB oder (bei reglementierten Berufen) an die jeweilige Fachbehörde.
Du erhältst einen Bescheid, der die wesentlichen Unterschiede zu der deutschen Referenzqualifikation auflistet. Diese Unterschiede kannst du durch Anpassungsmaßnahmen ausgleichen: einen Anpassungslehrgang, eine Kenntnisprüfung oder praktische Erfahrung. Nach erfolgreichem Abschluss bekommst du die volle Anerkennung.
Bei nicht-reglementierten Berufen ja. Bei reglementierten Berufen wie Arzt, Pfleger oder Lehrer darfst du ohne Anerkennung nicht in diesem Beruf arbeiten. In manchen Fällen kannst du aber eine vorläufige Berufserlaubnis beantragen, die dir den Einstieg ermöglicht.
Für das Anerkennungsverfahren selbst nicht zwingend. Aber für reglementierte Berufe wie Arzt oder Pfleger musst du Deutschkenntnisse nachweisen, um die Berufserlaubnis oder Approbation zu erhalten. In der Regel wird mindestens B2-Niveau verlangt, oft sogar C1.
Nein. Anabin ist eine Informationsdatenbank, die zeigt, ob deine Hochschule und dein Abschluss in Deutschland bekannt sind. Ein positiver Eintrag erleichtert das Anerkennungsverfahren, ersetzt es aber nicht. Du brauchst trotzdem den offiziellen Anerkennungsbescheid der zuständigen Stelle.
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Anerkennungsstellen akzeptiert: IHK FOSA, ZAB, Regierungspräsidien, Approbationsbehörden und Ingenieurkammern. Die Übersetzungen sind von vereidigten Übersetzern erstellt und enthalten Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer.
In 3-4 Werktagen ist die Übersetzung fertig. Das PDF erhältst du per E-Mail, das Original mit Stempel kommt per Post. Wenn es eilig ist, gibt es die Express-Option: PDF in 24 Stunden (Mo-Fr).
Deine Anerkennung beginnt mit den richtigen Unterlagen
Die Sachbearbeiterin blättert durch deine Dokumente. Alles da, alles übersetzt, alles beglaubigt. Ein Nicken und dein Antrag geht in die Bearbeitung. Starte jetzt mit deinen beglaubigten Übersetzungen.
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