Geburtsurkunden für binationale Kinder | Doppelt stark mit 2 Pässen

Man bezeichnet Kinder, deren Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, als binational. Fast jedes dritte Kind in Deutschland wurde 2023 in einer internationalen Familie geboren. Auch wenn diese Eigenschaft Kindern die Chance ermöglicht, zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen, so kann der bürokratische Weg bei der Beantragung Herausforderungen mit sich bringen.

Die Registrierung einer Geburt ist nicht nur ein formaler Akt – sie ist die rechtliche Anerkennung der Existenz und Identität eines Kindes und bildet die Grundlage für viele weitere Dokumente und Rechte im Leben. Bei binationalen Kindern ist dieser Prozess komplexer, da zwei unterschiedliche Rechtssysteme zu berücksichtigen sind.

Die Vorteile einer doppelten Staatsangehörigkeit:

  • Größere Reisefreiheit und Aufenthaltsrechte in beiden Ländern
  • Zugang zu zwei Bildungs- und Gesundheitssystemen
  • Erweiterter Arbeitsmarkt im Erwachsenenalter
  • Möglichkeit, in zwei Kulturen verwurzelt zu sein

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Grundprinzipien der Staatsangehörigkeit: Wie funktioniert's?

Weltweit existieren zwei grundlegende Prinzipien, nach denen Staatsangehörigkeiten vergeben werden:

Geburtsortprinzip (jus soli): Die Staatsangehörigkeit wird aufgrund des Geburtsortes erworben. Dieses Prinzip ist besonders in Einwanderungsländern wie den USA, Kanada und vielen lateinamerikanischen Staaten verbreitet.

Abstammungsprinzip (jus sanguinis): Die Staatsangehörigkeit wird durch Abstammung von Staatsangehörigen des jeweiligen Landes erworben. Dieses Prinzip ist in den meisten europäischen Ländern, darunter Deutschland, sowie in vielen asiatischen Ländern vorherrschend.

Die häufigsten Länderkombinationen und ihre Besonderheiten

Deutschland-USA:

Staatsangehörigkeit des Kindes:

  • Geburt in Deutschland: Das Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit durch das Abstammungsprinzip. Die US-Staatsangehörigkeit kann es durch Abstammung erwerben, wenn bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer des US-amerikanischen Elternteils in den USA erfüllt sind.
  • Geburt in den USA: Das Kind erwirbt automatisch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit durch das Geburtsortprinzip. Zusätzlich erhält es die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, sofern ein Elternteil deutsch ist.

Besonderheit: Die USA erheben lebenslang Steuern von ihren Staatsbürgern, unabhängig vom Wohnsitz.

Mehr Informationen zur nachträglichen US Staatsbürgerschaft hier.  

Deutschland-Frankreich:

Staatsangehörigkeit des Kindes: Das Kind erwirbt sowohl die deutsche als auch die französische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort.

Besonderheit: Zwischen Frankreich und Deutschland gibt es eine spezielle Regelung gemäß EU-Verordnung 2016/1191, die keine Apostille oder Legalisation erfordert.

Weiterlesen zum Thema Deutsch-Frankreich Bündnis.

Deutschland-Türkei: 

Staatsangehörigkeit des Kindes: Das Kind erhält die deutsche sowie türkische Staatsangehörigkeit durch Abstammung.

Kulturelle Aspekte:

  • In der Türkei ist der Familienname traditionell wichtig und patrilinear orientiert
  • Bei der Namensgebung können kulturelle und religiöse Aspekte eine Rolle spielen
  • Besondere Aufmerksamkeit sollte der korrekten Schreibweise türkischer Namen mit Sonderzeichen gewidmet werden

Deutschland-Russland: 

Staatsangehörigkeit des Kindes: Das Kind erhält beide Staatsangehörigkeiten durch Abstammung.

Besonderheiten:

  • Die korrekte Transliteration von Namen zwischen kyrillischer und lateinischer Schrift ist wichtig
  • Das russische Namensrecht sieht traditionell einen Vatersnamen vor, der vom Vornamen des Vaters abgeleitet wird

Deutschland-Lateinamerika (am Beispiel Brasilien):

Staatsangehörigkeit des Kindes:

  • Bei Geburt in Brasilien erhält das Kind automatisch die brasilianische Staatsangehörigkeit (jus soli)
  • Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Abstammung erworben

Besonderheiten bei der Namensgebung:

  • In Brasilien und vielen lateinamerikanischen Ländern werden traditionell zwei Nachnamen vergeben: der erste Nachname der Mutter und der erste Nachname des Vaters
  • Die Reihenfolge der Nachnamen unterscheidet sich von der spanischen Tradition (in Brasilien steht der Nachname des Vaters am Ende)

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Digitale Geburtsurkunden: Die Zukunft der Dokumentation

Immer mehr Länder stellen digitale Geburtsurkunden aus - dies kann den Prozess für binationale Familien erheblich vereinfachen. Diese elektronischen Dokumente sind mit digitalen Signaturen gesichert und können schneller beantragt und übermittelt werden.

Vorteile digitaler Geburtsurkunden:

  • Schnellere Bearbeitungszeiten
  • Einfache Übermittlung zwischen Behörden
  • Reduziertes Risiko von Dokumentenverlust
  • In vielen Fällen mehrsprachig verfügbar

Wichtig: Nicht alle Länder akzeptieren bereits digitale Dokumente für offizielle Zwecke. Mehr zum Thema digitale Geburtsurkunden, findest du in unserem Blog-digitale Geburtsurkunde auf dem Vormarsch – Ein Praxisratgeber 

Dokumente und Formalitäten: Was du wissen musst

Benötigte Grunddokumente für beide Staatsangehörigkeiten

Für die doppelte Staatsbürgerschaft werden folgende Dokumente benötigt:

Länderspezifische Dokumentenanforderungen

Neben den Standarddokumenten benötigst du je nach Land diese zusätzlichen Unterlagen:

USA:

  • Nachweis der physischen Anwesenheit des US-Elternteils in den USA (für mindestens 5 Jahre, davon 2 nach dem 14. Lebensjahr)
  • US-Steuererklärungen der letzten Jahre
  • Arbeitsverträge oder Studienbescheinigungen als Präsenznachweis
  • DS-2029 Formular für den Consular Report of Birth Abroad (CRBA)

Türkei:

  • Türkisches Familienregister (Nüfus)
  • Formular für die Eintragung in das türkische Personenstandsregister

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Beglaubigte Übersetzungen und Apostille

Folgende Dokumente benötigen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung:

In einigen Fällen reicht eine beglaubigte Übersetzung nicht aus. Es wird zudem auch eine Apostille oder Legalisation benötigt:

Apostille: Eine vereinfachte Form der Beglaubigung für Länder, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind. Die Apostille wird von einer dafür bestimmten Behörde des Ausstellungsstaates erteilt und bestätigt die Echtheit der Urkunde.

Legalisation: Für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören, ist eine Legalisation erforderlich. Dabei bestätigt die deutsche Auslandsvertretung im Ausstellungsstaat die Echtheit der Urkunde. Vorab ist oft eine Vorbeglaubigung durch lokale Behörden notwendig.

EU-Verordnung 2016/1191: Vereinfachung innerhalb Europas

Innerhalb der Europäischen Union wurden die Verfahren durch die Verordnung (EU) 2016/1191 deutlich vereinfacht:

  • Bestimmte öffentliche Urkunden, darunter Geburtsurkunden, sind von der Pflicht zur Legalisation oder Apostille befreit
  • Mehrsprachige Standardformulare können als Übersetzungshilfe beigefügt werden, wodurch in vielen Fällen beglaubigte Übersetzungen entfallen können
  • Diese Vereinfachung gilt für alle EU-Mitgliedstaaten und erleichtert den freien Verkehr öffentlicher Urkunden erheblich

Namensrecht international: Welcher Name in welchem Pass?

Das Namensrecht ist ein wichtiger Aspekt bei binationalen Kindern. Verschiedene Länder haben unterschiedliche Regelungen, wobei die Reihenfolge eines Nachnamens, wie beispielsweise in Brasilien, langfristige Auswirkungen auf die offizielle Namensführung und Dokumentation haben kann.

Verschiedene Namensrechtssysteme weltweit

Einnamensystem (z.B. Deutschland)

  • Ein Kind erhält in der Regel einen Familiennamen, der entweder der Name eines Elternteils oder ein Doppelname sein kann
  • Bei der Eheschließung können Ehepartner einen gemeinsamen Familiennamen wählen

Zweinamensystem (z.B. Spanien)

  • Eine Person trägt zwei Nachnamen: den ersten Nachnamen des Vaters und den ersten Nachnamen der Mutter

Asiatische Namenskonventionen

  • In vielen asiatischen Ländern (z.B. China, Korea, Japan) steht der Familienname vor dem Vornamen
  • In Japan müssen Ehepaare einen gemeinsamen Nachnamen führen, wobei meistens der Nachname des Mannes gewählt wird

Namensgebung bei der Geburt und Namensänderung

  • In vielen Ländern (z.B. Deutschland, Frankreich) unterliegt die Namensgebung gesetzlichen Vorgaben, z.B. hinsichtlich der Zulässigkeit von Vornamen
  • In Ländern wie den USA oder Großbritannien gibt es mehr Freiheit, solange der Name nicht beleidigend oder irreführend ist
  • Namensänderungen sind in einigen Ländern (z.B. Deutschland, Österreich) nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, während sie in anderen (z.B. USA) relativ einfach möglich sind

Rechtliche Konsequenzen der doppelten Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft bietet viele Vorteile, bringt jedoch auch rechtliche Verpflichtungen mit sich, die binationale Familien beachten sollten.

Wehrpflicht und Militärdienst

In Ländern mit Wehrpflicht kann eine doppelte Staatsbürgerschaft zu Konflikten führen:

In Deutschland wurde die allgemeine Wehrpflicht 2011 ausgesetzt. Es gibt also keine Pflicht mehr, in der Bundeswehr zu dienen. Falls du eine zweite Staatsangehörigkeit hast, kann das andere Land jedoch weiterhin eine Wehrpflicht haben.

Einige Länder, wie z. B. Griechenland oder die Türkei, haben eine aktive Wehrpflicht und können verlangen, dass ihre Staatsbürger (auch wenn sie eine zweite Staatsangehörigkeit haben) Militärdienst leisten. Dazu gibt es weitere Informationen hier

Steuerliche Verpflichtungen

Die steuerlichen Konsequenzen einer doppelten Staatsbürgerschaft variieren je nach beteiligten Ländern:

  • USA-Besonderheit: Die USA besteuert ihre Staatsbürger weltweit, unabhängig vom Wohnsitz. Laut IRS (Internal Revenue Service, 2023) müssen US-Staatsbürger jährlich eine US-Steuererklärung abgeben, auch wenn sie im Ausland leben und dort Steuern zahlen
  • Doppelbesteuerungsabkommen: Deutschland hat mit über 90 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die verhindern sollen, dass Einkommen zweimal besteuert wird (Bundesfinanzministerium, 2023)

Besondere Hinweise für unverheiratete Paare

Für unverheiratete Paare mit binationalen Kindern gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Vaterschaftsanerkennung: Für die rechtliche Anerkennung der Vaterschaft ist in Deutschland eine Vaterschaftsanerkennung nötig, die vor oder nach der Geburt erklärt werden kann
  • Sorgerecht: Bei nicht verheirateten Eltern erhält in Deutschland die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Eine gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung ist möglich und oft empfehlenswert
  • Namensführung: Die Regelungen zur Namensgebung sind für unverheiratete Paare komplexer und können je nach Land stark variieren

Praktische Checkliste: So meisterst du den Papierkram

Checkliste für binationale Geburten

□ Informiere dich über die Staatsangehörigkeitsgesetze beider Länder
□ Kläre die Namensgebung nach dem Recht beider Länder
□ Überprüfe die Gültigkeitsdauer deiner Pässe/Ausweise
□ Informiere dich über Fristen zur Geburtsanmeldung in beiden Ländern
□ Identifiziere die zuständigen Behörden in beiden Ländern
□ Informiere dich über Apostille oder Legalisation, falls erforderlich
□ Finde einen anerkannten Übersetzer für eventuelle Übersetzungen
□ Informiere das Krankenhauspersonal über deine binationale Situation
□ Achte auf die korrekte Schreibweise aller Namen
□ Lasse dir mehrere Originale der Geburtsbescheinigung ausstellen
□ Frage nach mehrsprachigen Formularen, falls verfügbar
□ Notiere die Kontaktdaten der geburtshilflichen Einrichtung für spätere Nachfragen
□ Registriere das Kind beim zuständigen Konsulat/Botschaft
□ Beantrage die ausländische Geburtsurkunde oder Konsularbescheinigung
□ Beantrage die Staatsangehörigkeit, falls nicht automatisch erworben

Auf der Website des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findest du weitere Checklisten für die Geburt von binationalen Kindern.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann mein Kind beide Staatsangehörigkeiten behalten?

Das hängt von den Staatsangehörigkeitsgesetzen der betreffenden Länder ab. Viele Länder, darunter Deutschland, die USA und die meisten EU-Staaten, erlauben die doppelte Staatsangehörigkeit bei Geburt. Einige Länder wie Japan erfordern jedoch eine Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit bis zum Erreichen des Erwachsenenalters (in Japan bis zum 22. Lebensjahr).

Mehr Informationen findest du beim Auswärtigen Amt.

Was ist bei einer Geburt im Ausland zu beachten?

Bei einer Geburt im Ausland solltest du folgende Punkte beachten:

  1. Registriere die Geburt beim lokalen Standesamt
  2. Beantrage die lokale Geburtsurkunde mit mehreren Originalen
  3. Lasse die Geburtsurkunde apostillieren/legalisieren (falls erforderlich)
  4. Melde die Geburt bei der deutschen Auslandsvertretung
  5. Beantrage die Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin
  6. Beantrage Reisedokumente für das Kind bei beiden Ländern

Wie kann ich nachträglich eine zweite Staatsangehörigkeit für mein Kind beantragen?

Wenn die zweite Staatsangehörigkeit nicht automatisch erworben wurde, gibt es je nach Land unterschiedliche Verfahren:

  • Für die deutsche Staatsangehörigkeit: Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin, sofern ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt deutsch war
  • Für die ausländische Staatsangehörigkeit: Registrierung beim Konsulat des jeweiligen Landes, meist mit Nachweisen der Abstammung
  • Beachte mögliche Fristen: Einige Länder setzen Altersgrenzen für die nachträgliche Registrierung

Was bedeutet Nachbeurkundung beim Standesamt I in Berlin?

Die Nachbeurkundung ist die Eintragung einer im Ausland stattgefundenen Geburt in das deutsche Geburtenregister. Sie:

  • Stellt die Rechtsgrundlage für deutsche Dokumente dar
  • Ermöglicht die Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde
  • Ist bei deutschen Behördengängen oft einfacher zu verwenden als ausländische Dokumente
  • Kann vom Standesamt I in Berlin oder vom Standesamt des deutschen Wohnsitzes durchgeführt werden

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Die bürokratischen Prozesse rund um binationale Kinder können komplex sein, aber der Aufwand lohnt sich für die vielen Vorteile, die dein Kind genießen wird. Lass dir bei Bedarf von Experten helfen und plane ausreichend Zeit für alle Formalitäten ein.

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