Dein Partner lebt im Ausland, du in Deutschland. Ihr wollt endlich zusammen sein und euer gemeinsames Leben starten. Dafür muss dein Partner ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Die deutsche Botschaft prüft dabei jeden einzelnen Nachweis: die Heiratsurkunde, das A1-Sprachzertifikat, den Reisepass. Alles muss vollständig sein, alles muss stimmen. Und dann kommt der Moment: Der Sachbearbeiter blättert durch die Unterlagen, nickt und sagt "Alles in Ordnung". Der Antrag ist gestellt, die Wartezeit beginnt. Genau dabei hilft dir dieser Guide.
- ✓ Du weißt genau, welche Dokumente die Botschaft sehen will
- ✓ Alle Übersetzungen sind beglaubigt und werden akzeptiert
- ✓ Keine Verzögerung wegen fehlender oder falscher Unterlagen
- ✓ Der Weg zu deinem Partner wird klar und planbar
Das brauchst du für den Ehegattennachzug
- Antragsformular für nationales Visum (ausgefüllt und unterschrieben)
- Gültiger Reisepass deines Partners (mit beglaubigter Übersetzung, falls nicht auf Deutsch oder Englisch)
- Heiratsurkunde aus dem Heimatland (beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
- A1-Sprachzertifikat (Deutsch-Grundkenntnisse nach GER)
- Nachweis über Lebensunterhalt in Deutschland (Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise)
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag oder Wohnraumbescheinigung
- Biometrische Passfotos
- Geburtsurkunde (falls von der Botschaft verlangt)
Hinweis: Die genauen Anforderungen können je nach Botschaft leicht variieren. Prüfe die Checkliste deiner zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Die deutsche Botschaft akzeptiert nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer. Genau so, wie es die Botschaft verlangt.
Akzeptiert bei:
Der Weg zum Visum in 6 Schritten
Der Antrag auf ein Visum zum Ehegattennachzug läuft immer über die deutsche Botschaft oder das Konsulat im Heimatland deines Partners. So gehst du vor:
Schritt 1: Termin bei der deutschen Botschaft vereinbaren
Dein Partner vereinbart online einen Termin bei der deutschen Botschaft in seinem Heimatland. In vielen Ländern gibt es Wartezeiten von mehreren Wochen. Plan deshalb früh genug und schau regelmäßig auf der Website der Botschaft nach verfügbaren Terminen.
Schritt 2: A1-Deutschprüfung absolvieren
Dein Partner muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (Niveau A1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen). Die Prüfung wird von Goethe-Institut, telc oder anderen anerkannten Anbietern durchgeführt. Das Zertifikat muss zum Termin bei der Botschaft vorliegen.
Schritt 3: Heiratsurkunde übersetzen lassen
Die ausländische Heiratsurkunde muss von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Die Botschaft akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen mit Stempel und Unterschrift. Heiratsurkunde jetzt übersetzen lassen.
Schritt 4: Weitere Dokumente vorbereiten
Je nach Herkunftsland können zusätzliche Dokumente nötig sein. Dazu gehören die beglaubigte Übersetzung des Reisepasses, die Geburtsurkunde mit Übersetzung oder ein Ehefähigkeitszeugnis. Prüfe die Anforderungen bei der zuständigen Botschaft.
Schritt 5: Nachweise aus Deutschland besorgen
Du als in Deutschland lebender Ehepartner musst nachweisen, dass ihr gemeinsam leben könnt. Dazu gehören Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweise, Mietvertrag oder Wohnraumbescheinigung (ausreichend Wohnraum für zwei Personen) und ein Krankenversicherungsnachweis.
Schritt 6: Termin bei der Botschaft wahrnehmen
Dein Partner erscheint persönlich zum Termin, reicht alle Unterlagen ein und gibt Fingerabdrücke ab. Die Botschaft prüft den Antrag. Das dauert in der Regel 6 bis 12 Wochen. In dieser Zeit heißt es: Geduld haben und auf die Nachricht warten.
Diese Übersetzungen musst du beglaubigen lassen
Die deutsche Botschaft akzeptiert nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch sind, müssen beglaubigt übersetzt werden.
Heiratsurkunde
Reisepass
A1-Sprachzertifikat
Geburtsurkunde
Rechtliche Grundlagen für den Ehegattennachzug
Der Ehegattennachzug ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Hier findest du die wichtigsten Paragrafen und was sie für euch bedeuten.
§ 28 AufenthG: Familiennachzug zu Deutschen
Ausländische Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen haben einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dafür müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Ehe muss bereits geschlossen sein, dein Partner muss sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können (A1-Niveau) und du musst über ausreichenden Wohnraum in Deutschland verfügen.
A1-Sprachnachweis: Wann ist er erforderlich?
Die Sprachanforderung gilt grundsätzlich für alle Ehegatten. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn dein Partner aus physischen, psychischen oder geistigen Gründen kein Deutsch lernen kann, wenn die Ehe bereits bestand, als du nach Deutschland gezogen bist, oder wenn dein Partner einen Hochschulabschluss hat.
Bearbeitungszeit und Kosten
Die Botschaft hat keine feste Bearbeitungsfrist. In der Praxis dauert es zwischen 6 und 12 Wochen. In Einzelfällen, etwa bei Sicherheitsprüfungen, kann es länger dauern. Die Visumgebühr beträgt 75 Euro (Stand 2025). Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Sprachkurs und Zertifikat.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Ohne A1-Nachweis wird der Antrag abgelehnt. In manchen Ländern gibt es lange Wartezeiten für Prüfungstermine. Plane mindestens 3 bis 4 Monate für Sprachkurs und Prüfung ein.
Die Botschaft akzeptiert nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Eine einfache Übersetzung, die du selbst gemacht hast oder von einem Freund hast machen lassen, führt zur Ablehnung oder Nachforderung. Das verzögert alles um Wochen.
Du musst nachweisen, dass ihr ohne staatliche Leistungen leben könnt. Unvollständige oder veraltete Nachweise führen zu Rückfragen. Reiche aktuelle Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate ein.
Die Wohnung muss für zwei Personen ausreichend sein. Als Faustregel gilt: mindestens 12 Quadratmeter pro Person. Bei zu kleiner Wohnung droht Ablehnung. Prüfe vorher, ob deine Wohnung die Anforderungen erfüllt.
Zuständig ist immer die Botschaft im Heimatland deines Partners. Nicht die Ausländerbehörde in Deutschland. Der Antrag muss persönlich bei der Botschaft eingereicht werden.
Wie lange dauert der Ehegattennachzug?
Realistischer Zeitplan
| Phase | Dauer |
|---|---|
| Deutschkurs und A1-Prüfung | 2 bis 4 Monate |
| Dokumente besorgen und übersetzen | 2 bis 4 Wochen |
| Termin bei der Botschaft bekommen | 2 bis 8 Wochen (je nach Land) |
| Bearbeitung durch die Botschaft | 6 bis 12 Wochen |
| Gesamt | 6 bis 9 Monate |
In Einzelfällen kann es schneller gehen oder länger dauern, etwa bei Sicherheitsprüfungen oder wenn Dokumente nachgereicht werden müssen.
Kostenübersicht
| Position | Kosten (circa) |
|---|---|
| Visumgebühr | 75 € |
| Deutschkurs und A1-Prüfung | 200 bis 600 € |
| Beglaubigte Übersetzungen | 50 bis 150 € pro Dokument |
| Apostille (falls nötig) | 10 bis 50 € pro Dokument |
| Passfotos | 10 bis 15 € |
| Gesamt (circa) | 500 bis 1.200 € |
Diese Übersetzungen brauchst du
Häufige Fragen zum Ehegattennachzug
Ja, in fast allen Fällen. Ausnahmen gibt es nur, wenn dein Partner aus gesundheitlichen Gründen kein Deutsch lernen kann, oder wenn die Ehe bereits bestand, als du nach Deutschland gezogen bist. Auch bei einem Hochschulabschluss kann eine Ausnahme gelten.
Nein. Die Botschaft akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Eine Eigenübersetzung wird abgelehnt und führt zu Verzögerungen.
Das hängt vom Herkunftsland ab. Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, brauchen eine Apostille. Prüfe das bei der deutschen Botschaft oder beim Standesamt in deinem Heimatland.
Das Visum zum Ehegattennachzug ist zunächst 3 Monate gültig. Dein Partner muss innerhalb dieser Zeit nach Deutschland einreisen und dann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Botschaft kann Nachweise nachfordern, zum Beispiel zusätzliche Einkommensnachweise. Das verzögert die Bearbeitung um mehrere Wochen. Bereite deshalb alle Unterlagen von Anfang an vollständig vor.
Ja. Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug darf dein Partner ohne Einschränkung in Deutschland arbeiten.
Nach der Einreise muss dein Partner bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Gebühr beträgt 100 Euro.
Nein, es gibt kein offizielles Express-Verfahren. Du kannst den Prozess aber durch vollständige Unterlagen und frühzeitige Terminvereinbarung beschleunigen. Je weniger Rückfragen, desto schneller geht es.
Auf der Website der deutschen Botschaft im Heimatland deines Partners. Such nach "Familienzusammenführung" oder "Ehegattennachzug". Dort findest du die landesspezifischen Anforderungen.
Dann kommt der Ehegattennachzug nicht in Frage. Dein Partner kann aber ein Visum zur Eheschließung beantragen, um nach Deutschland zu kommen und hier zu heiraten. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Der erste Schritt zu eurem gemeinsamen Leben
Die Unterlagen für den Ehegattennachzug zusammenzustellen kann überwältigend wirken. Aber mit der richtigen Vorbereitung klappt der Antrag beim ersten Versuch. Lade jetzt deine Heiratsurkunde hoch und sieh deinen Preis. In wenigen Tagen hast du die beglaubigte Übersetzung in deinem Postfach.
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