Du hast den Ausbildungsvertrag unterschrieben und hältst ihn in den Händen. Jetzt fehlt nur noch das Visum. Du sammelst deine Zeugnisse, lässt sie übersetzen und gehst zum Termin bei der Deutschen Botschaft. Der Sachbearbeiter blättert durch deine Unterlagen, nickt und sagt: "Alles vollständig." Dein Weg nach Deutschland ist frei. Genau dafür brauchst du beglaubigte Übersetzungen deiner Dokumente.
- ✓ Du erfährst genau, welche Dokumente die Deutsche Botschaft für dein Ausbildungsvisum verlangt
- ✓ Du verstehst, warum beglaubigte Übersetzungen notwendig sind und was sie enthalten müssen
- ✓ Du bekommst einen realistischen Zeitplan für deinen Visumsantrag
- ✓ Du vermeidest die häufigsten Fehler, die zu Ablehnungen führen
Das brauchst du für dein Visum zur Berufsausbildung
- Schulabschlusszeugnis (Original + beglaubigte Übersetzung)
- Weitere Schulzeugnisse der letzten Jahre (Original + beglaubigte Übersetzung)
- Praktikumsnachweise falls vorhanden (Original + beglaubigte Übersetzung)
- Sprachzertifikat Deutsch, meist B1-Niveau (Original + beglaubigte Übersetzung falls nicht auf Deutsch)
- Ausbildungsvertrag mit deutschem Betrieb
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Reisepass (gültig mindestens 6 Monate)
- Biometrische Passfotos
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzierungsnachweis (Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung)
Hinweis: Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Die Deutsche Botschaft akzeptiert nur Übersetzungen mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer.
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Die Deutsche Botschaft und die IHK akzeptieren unsere Übersetzungen ohne Nachfragen.
Akzeptiert von:
Der Weg zum Ausbildungsvisum: Diese 7 Schritte führen dich ans Ziel
Schritt 1: Ausbildungsplatz finden und Vertrag unterschreiben
Bevor du überhaupt ein Visum beantragen kannst, brauchst du einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag mit einem deutschen Betrieb. Die IHK oder Handwerkskammer muss den Vertrag bestätigen und eintragen. Ohne eingetragenen Ausbildungsvertrag läuft gar nichts.
Schritt 2: Schulzeugnisse übersetzen lassen
Deine Schulabschlusszeugnisse müssen ins Deutsche übersetzt werden. Die Botschaft prüft, ob dein Abschluss für die Ausbildung ausreicht. Auch die IHK braucht die Übersetzungen, um den Vertrag eintragen zu können. Schulzeugnis jetzt übersetzen lassen
Schritt 3: Sprachnachweis erbringen
Für die meisten Ausbildungen brauchst du mindestens Deutsch B1. Dein Zertifikat von Goethe, telc oder TestDaF muss ebenfalls übersetzt werden, falls es nicht bereits auf Deutsch ausgestellt ist. Sprachzertifikat übersetzen lassen
Schritt 4: Praktikumsnachweise übersetzen (falls vorhanden)
Praktika in deinem Ausbildungsbereich stärken deinen Antrag erheblich. Sie zeigen der Botschaft, dass du motiviert bist und bereits Erfahrung gesammelt hast. Praktikumszeugnis übersetzen lassen
Schritt 5: Finanzierung nachweisen
Du musst beweisen, dass du dich während der Ausbildung finanzieren kannst. Das Ausbildungsgehalt reicht den Behörden nicht aus. Du brauchst entweder ein Sperrkonto mit mindestens 11.208 € (Stand 2025) oder eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person.
Schritt 6: Termin bei der Deutschen Botschaft vereinbaren
Buche deinen Termin online über das Visa-Portal der Deutschen Botschaft in deinem Heimatland. Die Wartezeiten können mehrere Wochen bis Monate betragen. In manchen Ländern wie Indien oder Nigeria sind die Wartezeiten besonders lang. Plane früh genug.
Schritt 7: Zum Botschaftstermin gehen
Bring alle Originaldokumente UND die beglaubigten Übersetzungen mit. Der Sachbearbeiter prüft deine Unterlagen. Sind sie vollständig, werden sie ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitergeleitet. Die Bearbeitung dauert dann im Durchschnitt 6-12 Wochen.
Diese Dokumente musst du übersetzen lassen
Schulabschlusszeugnis
Weitere Schulzeugnisse
Sprachzertifikat
Praktikumsnachweise
Ausbildungsvertrag
Rechtliche Grundlagen: Das sagt das Aufenthaltsgesetz
Das Visum zur Berufsausbildung ist in § 16a AufenthG (Aufenthaltsgesetz) geregelt. Dieser Paragraph ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern, für eine qualifizierte Berufsausbildung nach Deutschland zu kommen.
Voraussetzungen laut Gesetz
- Anerkannter Ausbildungsplatz bei einem deutschen Betrieb
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (in der Regel B1)
- Schulabschluss, der zur Aufnahme der Ausbildung berechtigt
- Gesicherter Lebensunterhalt während der Ausbildung
- Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer
Die Beschäftigungsverordnung (BeschV) § 8 konkretisiert die Anforderungen für Ausbildungsvisa. Sie legt fest, dass die Bundesagentur für Arbeit bei betrieblichen Ausbildungen normalerweise zustimmen muss. Diese Zustimmung erfolgt aber meist automatisch, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig für die IHK und Handwerkskammer
Die zuständige Kammer muss den Ausbildungsvertrag eintragen. Dafür prüft sie, ob deine Schulbildung für die gewählte Ausbildung ausreicht. Hier kommen die beglaubigten Übersetzungen deiner Zeugnisse ins Spiel. Ohne anerkannte Übersetzung kann die IHK den Vertrag nicht prüfen. Und ohne eingetragenen Vertrag gibt die Botschaft kein Visum.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Fehler 1: Nicht beglaubigte Übersetzungen einreichen
Viele Bewerber reichen einfache Übersetzungen oder selbst übersetzte Dokumente ein. Die Botschaft lehnt diese sofort ab. Du verlierst wertvolle Wochen und musst einen neuen Termin buchen. Nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer werden akzeptiert.
Fehler 2: Zu spät anfangen
Von der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz bis zum Visumstermin können 6-9 Monate vergehen. Dazu kommt die Bearbeitungszeit beim BAMF von 6-12 Wochen. Viele Bewerber unterschätzen das und verpassen den Ausbildungsstart im September. Beginne mindestens 9-12 Monate vor dem geplanten Start.
Fehler 3: Unvollständige Unterlagen zum Termin mitbringen
Fehlt auch nur ein Dokument, wird dein Antrag nicht angenommen. Du musst einen neuen Termin buchen und wieder wochen- oder monatelang warten. Prüfe mindestens eine Woche vor dem Termin, ob alle Übersetzungen fertig sind und du alle Originale hast.
Fehler 4: Sprachzertifikat ist veraltet
Sprachzertifikate sollten nicht älter als 2 Jahre sein. Manche Botschaften akzeptieren nur Zertifikate, die maximal 1 Jahr alt sind. Prüfe die Anforderungen deiner Botschaft vorher. Wenn dein Zertifikat zu alt ist, musst du die Prüfung wiederholen.
Fehler 5: Falsches Visum beantragen
Es gibt verschiedene Visa-Arten: Studium (§ 16b), Ausbildung (§ 16a), Jobsuche (§ 20). Wer statt eines Ausbildungsvisums versehentlich ein Studienvisum beantragt, muss von vorn anfangen. Achte bei der Terminbuchung auf die richtige Kategorie.
Fehler 6: Finanzierungsnachweis fehlt oder ist zu niedrig
Auch wenn du während der Ausbildung ein Gehalt bekommst, reicht das den Behörden nicht aus. Du musst entweder ein Sperrkonto mit mindestens 11.208 € vorweisen oder eine Verpflichtungserklärung einer Person mit ausreichendem Einkommen in Deutschland. Ohne diesen Nachweis gibt es kein Visum.
Zeitplan und Kosten: So planst du richtig
Dein Zeitplan im Überblick
- 6-12 Monate vor Ausbildungsbeginn: Bewerbung um Ausbildungsplätze in Deutschland
- 4-6 Monate vorher: Ausbildungsvertrag unterschreiben, IHK-Eintragung abwarten, Dokumente sammeln
- 3-4 Monate vorher: Übersetzungen in Auftrag geben (Bearbeitungszeit 3-5 Werktage bei uns)
- 3 Monate vorher: Termin bei der Deutschen Botschaft buchen
- 2-3 Monate vorher: Botschaftstermin wahrnehmen
- 6-12 Wochen Bearbeitungszeit: BAMF prüft deinen Antrag
- Spätestens 2 Wochen vor Start: Visum sollte erteilt sein, damit du rechtzeitig einreisen kannst
Kosten im Überblick
- Visumsgebühr: 75 € (zahlbar bei der Botschaft)
- Beglaubigte Übersetzungen: Abhängig von Sprache und Seitenzahl. Sieh deinen genauen Preis auf der Produktseite.
- Sprachkurs: 500-2.000 € (je nach Intensität und Dauer)
- Sprachzertifikat: 150-200 € (Goethe, telc)
- Sperrkonto: 11.208 € + Einrichtungsgebühr ca. 150 €
- Krankenversicherung: Ca. 100-120 € pro Monat
- Flugticket: Je nach Herkunftsland 300-1.500 €
Gesamtkosten bis zur Einreise: Ca. 12.500-15.000 € (inklusive Sperrkonto-Betrag, der dir später zur Verfügung steht)
Diese Übersetzungen brauchst du für dein Ausbildungsvisum
Häufige Fragen zum Visum zur Berufsausbildung
Nein. Für fast alle Ausbildungen ist mindestens Deutsch B1 erforderlich. Bei manchen handwerklichen Berufen kann A2 ausreichen, aber das ist selten. Du musst in der Berufsschule dem Unterricht folgen können, und der findet auf Deutsch statt.
Nach dem Botschaftstermin dauert die Bearbeitung beim BAMF im Durchschnitt 6-12 Wochen. In manchen Ländern kann es auch länger dauern. Plane mindestens 3 Monate zwischen Botschaftstermin und geplantem Ausbildungsstart ein.
Ja, in den meisten Fällen. Das Ausbildungsgehalt (ca. 600-1.200 € im ersten Jahr) reicht den Behörden oft nicht als Lebensunterhaltssicherung. Das Sperrkonto mit 11.208 € zeigt, dass du die ersten Monate überbrücken kannst. Alternativ kann eine Person in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die IHK prüft anhand deiner übersetzten Zeugnisse, ob dein Abschluss für die Ausbildung ausreicht. Falls nicht, kann in manchen Fällen ein Praktikum oder Vorbereitungskurs helfen. Die Entscheidung trifft die zuständige Kammer.
Während der Ausbildung arbeitest du bereits in deinem Ausbildungsbetrieb. Zusätzliche Nebenjobs sind nur sehr eingeschränkt erlaubt (maximal 10 Stunden pro Woche in den Ferien). Konzentrier dich lieber auf die Ausbildung.
Der Preis hängt von der Sprachkombination und der Seitenzahl ab. Lade dein Dokument auf unserer Produktseite hoch und sieh sofort deinen genauen Preis. Transparent, ohne versteckte Kosten.
Die Übersetzung selbst hat kein Ablaufdatum. Aber das Originaldokument muss natürlich gültig sein. Bei Sprachzertifikaten verlangen manche Botschaften, dass sie nicht älter als 1-2 Jahre sind.
Nein. Die Deutsche Botschaft verlangt das Original der beglaubigten Übersetzung mit physischem Stempel und handschriftlicher Unterschrift. Bei uns bekommst du das Original per Post zugeschickt und zusätzlich ein PDF für deine Unterlagen.
Die IHK (Industrie- und Handelskammer) ist für kaufmännische und industrielle Berufe zuständig. Die Handwerkskammer (HWK) betreut handwerkliche Berufe wie Elektriker, Bäcker oder Friseur. Je nach Ausbildungsberuf ist eine der beiden Kammern für die Vertragseintragung zuständig.
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss kannst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (§ 20 AufenthG) beantragen. Du hast dann bis zu 12 Monate Zeit, einen Job zu finden. Findest du eine Stelle in deinem Ausbildungsberuf, kannst du eine Arbeitserlaubnis bekommen.
Bereit für deine Ausbildung in Deutschland?
Du hast den Ausbildungsvertrag in der Tasche. Jetzt fehlen nur noch die beglaubigten Übersetzungen deiner Zeugnisse. Lade dein Dokument hoch, sieh sofort deinen Preis und in wenigen Tagen hast du alles, was du für deinen Botschaftstermin brauchst.
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