Elterngeld für Ausländer: Dein vollständiger Leitfaden

Dein Baby ist endlich da. Zwischen Windeln wechseln und schlaflosen Nächten sitzt du am Küchentisch und starrst auf den Elterngeldantrag. Zwölf Seiten, Formulare, Nachweise. Und dann steht da: "Ausländische Dokumente müssen übersetzt vorgelegt werden." Du fragst dich, welche Papiere die Elterngeldstelle eigentlich sehen will und ob dein Pass übersetzt werden muss. Dieser Guide zeigt dir genau, welche Unterlagen du brauchst, was übersetzt werden muss und wie du den Antrag ohne Verzögerungen durchbekommst. Ein Haken weniger auf deiner ohnehin vollen Liste.

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Das brauchst du für den Elterngeldantrag als Ausländer

  1. Ausgefüllter Elterngeldantrag (Formular deines Bundeslandes)
  2. Geburtsbescheinigung für Elterngeld (vom Standesamt)
  3. Nachweis deines Aufenthaltsstatus (Aufenthaltstitel, Visum oder Freizügigkeitsbescheinigung)
  4. Pass oder Personalausweis (von dir und ggf. Partner)
  5. Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt
  6. Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld (falls erhalten)
  7. Arbeitgeberbescheinigung über Elternzeit (falls bereits beantragt)
  8. Beglaubigte Übersetzungen aller ausländischen Dokumente

Hinweis: Alle Dokumente in Fremdsprachen müssen als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. Die Elterngeldstelle akzeptiert nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern.

Elterngeld für Ausländer: Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Nicht jeder Ausländer in Deutschland hat automatisch Anspruch auf Elterngeld. Es kommt auf deinen Aufenthaltsstatus und deine Erwerbstätigkeit an. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt genau, wer Elterngeld beziehen darf.

Du hast Anspruch, wenn:

Aufenthaltsstatus

  • Du eine Niederlassungserlaubnis hast
  • Du eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt
  • Du eine Aufenthaltserlaubnis hast, die zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt
  • Du EU-Bürger bist (Freizügigkeitsrecht)
  • Du EWR-Bürger oder Schweizer Staatsbürger bist

Wohnsitz und Betreuung

  • Du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast (nicht nur vorübergehend)
  • Du dein Kind selbst betreust und erziehst
  • Du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst
  • Du nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest
Kein Anspruch besteht, wenn: Dein Aufenthaltstitel nur zu Studienzwecken erteilt wurde, du eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren läuft noch) hast, oder dein Aufenthaltstitel keine Erwerbstätigkeit erlaubt.
Tipp für Studierende: Wenn du mit einem Studienvisum in Deutschland bist, hast du in der Regel keinen Anspruch auf Elterngeld. Eine Ausnahme gilt, wenn du vor der Geburt mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.
Gemäß § 1 Abs. 7 BEEG haben Ausländer mit bestimmten Aufenthaltstiteln Anspruch auf Elterngeld, wenn sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt sind. Quelle: gesetze-im-internet.de

Diese Dokumente verlangt die Elterngeldstelle von Ausländern

Der Elterngeldantrag ist umfangreich. Als Ausländer musst du zusätzlich nachweisen, dass du in Deutschland leben und arbeiten darfst. Hier ist die vollständige Liste.

Grundlegende Dokumente für alle

Elterngeldantrag

Was: Das offizielle Formular deines Bundeslandes
Wo: Website deiner zuständigen Elterngeldstelle oder elterngeld.de
Keine Übersetzung nötig (auf Deutsch)

Geburtsbescheinigung für Elterngeld

Was: Eine spezielle Bescheinigung vom Standesamt, die NUR für Elterngeld gedacht ist
Wo: Du bekommst sie kurz nach der Geburt automatisch oder kannst sie beim Standesamt nachträglich anfordern
Keine Übersetzung nötig (deutsches Dokument)

Einkommensnachweise

Für Angestellte: Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt, Lohnsteuerbescheinigung des Vorjahres
Für Selbstständige: Einkommensteuerbescheide, Gewinn- und Verlustrechnungen, Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Übersetzung nötig, falls aus dem Ausland Jetzt übersetzen lassen

Bescheinigung über Mutterschaftsgeld

Was: Falls du Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse erhalten hast
Wo: Wird meist automatisch von der Krankenkasse zugeschickt
Keine Übersetzung nötig (deutsches Dokument)

Zusätzliche Dokumente für Ausländer

Aufenthaltstitel

Was: Kopie deines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) oder bei EU-Bürgern: Freizügigkeitsbescheinigung
Wichtig: Der Aufenthaltstitel muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein
Keine Übersetzung nötig (deutsches Dokument)

Pass oder Personalausweis

Was: Kopie deines Passes oder Personalausweises (auch vom Partner, falls verheiratet)
Warum: Identitätsnachweis für dich und ggf. deinen Partner
Übersetzung nötig, wenn nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch Jetzt übersetzen lassen

Deine eigene Geburtsurkunde

Was: Manche Elterngeldstellen verlangen deine eigene Geburtsurkunde
Warum: Vor allem, wenn du nicht in Deutschland geboren wurdest
Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen

Heiratsurkunde (falls verheiratet)

Was: Wenn du verheiratet bist und dein Partner ebenfalls Elterngeld beantragt
Warum: Nachweis der Ehe für gemeinsame Antragstellung
Übersetzung nötig, wenn im Ausland geheiratet Jetzt übersetzen lassen

Meldebescheinigung

Was: Nachweis, dass du in Deutschland gemeldet bist
Wo: Beim Bürgeramt erhältlich
Keine Übersetzung nötig (deutsches Dokument)

Sonderfälle

Falls du im Ausland gearbeitet hast: Wenn du in den 12 Monaten vor der Geburt im Ausland Einkommen hattest (z.B. vor deinem Umzug nach Deutschland), brauchst du Gehaltsnachweise, Steuerbescheinigungen und Bescheinigungen über Sozialversicherungsbeiträge aus dem Ausland. All diese Dokumente müssen beglaubigt übersetzt werden.
Falls dein Kind im Ausland geboren wurde: Du benötigst die Geburtsurkunde aus dem Geburtsland mit beglaubigter Übersetzung. Die Geburt muss zusätzlich beim deutschen Standesamt nachbeurkundet werden.

Beglaubigte Übersetzung: Diese Dokumente brauchst du auf Deutsch

Die Elterngeldstelle akzeptiert keine Dokumente in Fremdsprachen. Alles, was nicht auf Deutsch ist, muss als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. Bei Pässen werden oft auch Englisch und Französisch akzeptiert, aber frag sicherheitshalber vorher nach.

Dokument Übersetzung nötig?
Pass (nicht deutsch/englisch/französisch) ✓ Ja
Aufenthaltstitel ✗ Nein (auf Deutsch)
Geburtsurkunde (ausländisch) ✓ Ja
Heiratsurkunde (ausländisch) ✓ Ja
Gehaltsnachweise aus dem Ausland ✓ Ja
Steuerbescheide aus dem Ausland ✓ Ja
Arbeitgeberbescheinigungen (ausländisch) ✓ Ja

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt wird. Der Übersetzer bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist.

Die Elterngeldstelle akzeptiert NUR beglaubigte Übersetzungen. Keine einfachen Übersetzungen, keine selbst angefertigten Übersetzungen, keine Übersetzungen von Freunden oder Familie.

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Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer. Genau so, wie es die Elterngeldstelle verlangt.

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Elterngeld beantragen: So gehst du vor

Schritt 1: Dokumente sammeln (am besten vor der Geburt)

Beginne FRÜH mit dem Sammeln der Dokumente. Manche Nachweise wie Gehaltsnachweise hast du bereits, andere musst du anfordern. Ausländische Dokumente solltest du jetzt schon übersetzen lassen. So hast du nach der Geburt weniger Stress und kannst dich auf dein Baby konzentrieren.

Schritt 2: Geburtsbescheinigung holen (nach der Geburt)

Nach der Geburt meldet das Krankenhaus die Geburt beim Standesamt. Du bekommst automatisch mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde. Darunter ist eine Geburtsbescheinigung speziell für Elterngeld. Falls du diese nicht automatisch bekommst: Beim Standesamt nachfragen.

Schritt 3: Antrag ausfüllen

Der Elterngeldantrag ist umfangreich, oft 8 bis 10 Seiten. Nimm dir Zeit und fülle ihn sorgfältig aus. Wichtige Felder sind die Betreuungszeit (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus), dein Einkommen vor der Geburt und die Angaben zu deinem Aufenthaltstitel. Viele Bundesländer bieten Online-Anträge an, was oft einfacher ist als das PDF-Formular.

Schritt 4: Unterlagen einreichen

Lege alle Unterlagen bei: Geburtsbescheinigung für Elterngeld, Gehaltsnachweise, Aufenthaltstitel, Pass und alle beglaubigten Übersetzungen. Schick den Antrag per Post oder gib ihn persönlich ab. Manche Elterngeldstellen akzeptieren auch Online-Einreichungen.

Schritt 5: Warten und Nachfragen beantworten

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland, in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen. Falls Dokumente fehlen oder Fragen auftauchen, meldet sich die Elterngeldstelle bei dir. Halte dein Telefon und deine E-Mails im Blick.

Tipp: Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Reiche deinen Antrag deshalb so früh wie möglich ein, spätestens im dritten Lebensmonat deines Kindes. So verlierst du kein Geld.

Häufige Fehler beim Elterngeldantrag

Diese Fehler verzögern deinen Antrag. Vermeide sie und dein Elterngeld kommt schneller:

Fehler 1: Dokumente nicht übersetzt

Die Elterngeldstelle kann ausländische Dokumente nicht lesen. Wenn du deinen Pass oder deine Geburtsurkunde ohne Übersetzung einreichst, bekommst du Post mit der Bitte um Nachreichung. Das kostet dich Wochen.

Fehler 2: Falsches Formular

Jedes Bundesland hat sein eigenes Elterngeldformular. Achte darauf, dass du das Formular für dein Bundesland verwendest, nicht das von einem anderen.

Fehler 3: Aufenthaltstitel abgelaufen

Dein Aufenthaltstitel muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein. Wenn er bald abläuft, verlängere ihn rechtzeitig bei der Ausländerbehörde.

Fehler 4: Gehaltsnachweise unvollständig

Du brauchst die Nachweise für die letzten 12 Monate VOR der Geburt. Nicht 12 Monate ab heute, sondern 12 Monate vor dem Geburtstermin. Fehlende Monate führen zu Rückfragen.

Fehler 5: Zu spät beantragt

Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Wenn du zu lange wartest, verschenkst du Geld.

Wie viel Elterngeld bekommst du?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von deinem Einkommen vor der Geburt ab. Hier die wichtigsten Zahlen:

Basiselterngeld

  • 65 bis 67 Prozent deines Nettoeinkommens vor der Geburt
  • Mindestens 300 Euro pro Monat
  • Maximal 1.800 Euro pro Monat
  • Bezugsdauer: 12 Monate (14 Monate, wenn auch der Partner mindestens 2 Monate nimmt)

ElterngeldPlus

  • Die Hälfte des Basiselterngeldes
  • Bezugsdauer: Doppelt so lang wie Basiselterngeld
  • Vorteil: Besser kombinierbar mit Teilzeitarbeit

Partnerschaftsbonus

  • Zusätzlich 4 Monate ElterngeldPlus
  • Wenn beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten
Tipp: Nutze den Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums, um dein voraussichtliches Elterngeld zu berechnen. So weißt du vorher, mit wie viel Geld du planen kannst.

Häufige Fragen zum Elterngeld für Ausländer

Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Du brauchst einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt, einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und du musst dein Kind selbst betreuen. EU-Bürger, EWR-Bürger und Schweizer Staatsbürger haben ebenfalls Anspruch.

Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch sind, müssen als beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden. Das betrifft in der Regel deinen Pass (wenn nicht englisch oder französisch), deine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Gehaltsnachweise aus dem Ausland. Der deutsche Aufenthaltstitel muss nicht übersetzt werden.

In der Regel nicht. Studierende mit einem Aufenthaltstitel nur zu Studienzwecken haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Eine Ausnahme gilt, wenn du vor der Geburt mindestens zwei Jahre sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet hast.

Du solltest deinen Aufenthaltstitel rechtzeitig verlängern. Wenn dein Aufenthaltstitel abläuft und du keinen gültigen Titel mehr hast, kann der Elterngeldanspruch erlöschen. Kümmere dich frühzeitig um die Verlängerung bei der Ausländerbehörde.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Auslastung der Elterngeldstelle. Rechne mit 4 bis 8 Wochen. Wenn Dokumente fehlen oder Rückfragen entstehen, kann es länger dauern. Deshalb ist es wichtig, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen.

Die Geburtsbescheinigung für Elterngeld ist eine spezielle Bescheinigung vom deutschen Standesamt, die nur für den Elterngeldantrag verwendet wird. Sie wird nach der Geburt in Deutschland ausgestellt. Deine eigene Geburtsurkunde aus deinem Heimatland ist ein anderes Dokument, das deine eigene Geburt nachweist.

Die Elterngeldstelle akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Eine einfache Übersetzung, zum Beispiel von einem Freund oder einer Übersetzungs-App, wird nicht anerkannt. Die beglaubigte Übersetzung muss den Stempel und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers tragen.

Bei uns erhältst du deine beglaubigte Übersetzung in 3 bis 4 Werktagen. Das PDF kommt per E-Mail, das Original mit Stempel und Unterschrift per Post. Falls es eilig ist, gibt es eine 24h-Expressoption (Montag bis Freitag).

Ja, aber du musst dein Einkommen aus dem Ausland nachweisen. Dafür brauchst du Gehaltsnachweise, Steuerbescheinigungen und eventuell Sozialversicherungsnachweise aus dem Ausland. All diese Dokumente müssen beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden.

So früh wie möglich nach der Geburt. Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt. Wenn du länger wartest, verlierst du Geld. Am besten reichst du den Antrag im ersten oder zweiten Lebensmonat deines Kindes ein.

Dokumente für die Elterngeldstelle übersetzen lassen

Du weißt jetzt, welche Unterlagen du brauchst. Lade deine ausländischen Dokumente hoch und sieh sofort deinen Preis. In 3 bis 4 Tagen hast du die beglaubigte Übersetzung mit Stempel und Unterschrift in deinem Briefkasten. Dann kannst du deinen Elterngeldantrag einreichen und dich wieder auf das Wichtigste konzentrieren: dein Baby.

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