Kindergeld mit ausländischen Dokumenten: Dein vollständiger Leitfaden

Du sitzt in der Familienkasse, dein Antrag liegt auf dem Tisch. Der Sachbearbeiter blättert durch deine Unterlagen und nickt. Geburtsurkunde dabei, Übersetzung mit Stempel und Unterschrift, alles vollständig. Er tippt etwas in den Computer, und wenige Wochen später landet das erste Kindergeld auf deinem Konto. So einfach kann es sein, wenn du von Anfang an weißt, welche Dokumente du brauchst und wann eine beglaubigte Übersetzung Pflicht ist.

  • Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer
  • In 3-4 Werktagen in deinem Postfach
  • Akzeptiert von allen Familienkassen in Deutschland
  • Erst prüfen, dann zahlen. Mit Klarna Rechnung.
Geburtsurkunde übersetzen lassen Kein Bürobesuch nötig · Express 24h verfügbar

Das brauchst du für den Kindergeldantrag

  1. Ausgefüllter Kindergeldantrag (Formular KG1)
  2. Geburtsurkunde deines Kindes (Original)
  3. Beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde (falls nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch)
  4. Steueridentifikationsnummer von dir und deinem Kind
  5. Schulbescheinigung oder Ausbildungsnachweis (bei Kindern ab 18 Jahren)
  6. Nachweis über deinen Aufenthaltsstatus (für Nicht-EU-Bürger)
  7. Bescheinigung über Kindergeldbezug aus dem Heimatland (bei EU-Bürgern)

Hinweis: Die Familienkasse kann weitere Unterlagen nachfordern, zum Beispiel eine Haushaltsbescheinigung oder Einkommensnachweise.

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Die Familienkasse erkennt diese Übersetzungen an, weil sie genau den Anforderungen entsprechen.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
4.8/5
Trustpilot

Die Familienkasse akzeptiert unsere Übersetzungen für:

Kindergeldantrag
Kinderzuschlag
Elterngeld
Alle Familienleistungen

Diese Sprachen akzeptiert die Familienkasse ohne Übersetzung

Die Familienkasse ist bei Sprachen pragmatisch: Wenn der Sachbearbeiter das Dokument lesen und verstehen kann, reicht oft das Original. Bei anderen Sprachen wird eine beglaubigte Übersetzung verlangt.

Ohne Übersetzung (meistens akzeptiert)

  • Deutsch: Logisch, keine Übersetzung nötig
  • Englisch: Wird fast immer akzeptiert
  • Französisch: In der Regel kein Problem

Mit Übersetzung (fast immer erforderlich)

  • Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch: Trotz EU-Mitgliedschaft wird eine Übersetzung verlangt
  • Türkisch, Arabisch, Persisch: Übersetzung ist Pflicht
  • Russisch, Ukrainisch: Übersetzung erforderlich
  • Alle anderen Sprachen: Im Zweifel nachfragen oder direkt übersetzen lassen
Wichtig: Auch bei EU-Ländern gilt: Nur weil die Geburtsurkunde aus Polen oder Rumänien kommt, heißt das nicht, dass die Familienkasse sie ohne Übersetzung akzeptiert. Die Sprache zählt, nicht das Herkunftsland.
Tipp: Ruf vorher bei deiner Familienkasse an und frag nach, ob eine Übersetzung nötig ist. Spar dir die Kosten, wenn es ohne geht. Aber rechne damit, dass sie eine verlangen.

Diese Unterlagen brauchen eine beglaubigte Übersetzung

Geburtsurkunde deines Kindes

Was: Die vollständige Geburtsurkunde aus dem Herkunftsland
Warum: Die Familienkasse muss Name, Geburtsdatum und Eltern prüfen können
Übersetzung nötig (außer Deutsch, Englisch, Französisch) Jetzt übersetzen lassen

Schulbescheinigung (ab 18 Jahren)

Was: Nachweis, dass dein volljähriges Kind noch in Ausbildung ist
Warum: Kindergeld gibt es auch für volljährige Kinder, wenn sie noch studieren oder eine Ausbildung machen
Übersetzung nötig bei ausländischen Bildungseinrichtungen Jetzt übersetzen lassen

Nachweise über Kindergeld aus dem Heimatland (EU-Bürger)

Was: Bescheinigung der ausländischen Familienkasse über Kindergeldbezug oder Nicht-Bezug
Warum: Die EU-Verordnung 883/2004 regelt, dass Kindergeld nur aus einem Land gezahlt wird
Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen

Aufenthaltstitel oder Visum (Nicht-EU-Bürger)

Was: Nachweis deines Aufenthaltsstatus in Deutschland
Warum: Kindergeld gibt es nur mit Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt
Meistens keine Übersetzung nötig (oft bereits auf Deutsch)

Warum die Familienkasse nur beglaubigte Übersetzungen akzeptiert

Die Familienkasse will sichergehen, dass die Übersetzung korrekt ist. Deshalb reicht keine selbst gemachte Übersetzung, auch nicht, wenn du perfekt Deutsch sprichst.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird von einem vereidigten Übersetzer erstellt. Dieser Übersetzer wurde von einem deutschen Gericht ermächtigt, rechtsgültige Übersetzungen anzufertigen. Er bestätigt mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung vollständig und richtig ist.

So erkennst du eine beglaubigte Übersetzung:

  • Offizieller Stempel des Übersetzers
  • Handschriftliche Unterschrift
  • Registrierungsnummer oder Vereidigungsnachweis
  • Beglaubigungsvermerk mit Datum und Ort

Warum reicht Google Translate nicht?

Stell dir vor: Du reichst eine selbst übersetzte Geburtsurkunde ein. Der Sachbearbeiter schüttelt den Kopf. "Wir brauchen eine beglaubigte Übersetzung." Dein Antrag wird zurückgeschickt. Wochen vergehen. Das Geld fehlt.

Die Familienkasse will einen neutralen, unabhängigen Nachweis, dass die Übersetzung stimmt. Nur ein vereidigter Übersetzer kann diesen Nachweis liefern.

So beantragst du Kindergeld mit ausländischen Dokumenten

Schritt 1: Formular KG1 ausfüllen

Das Kindergeldantragsformular bekommst du online auf der Website der Familienkasse oder direkt bei deiner zuständigen Stelle. Füll es vollständig aus und lass keine Felder leer. Wenn etwas nicht zutrifft, schreib "entfällt".

Schritt 2: Geburtsurkunde übersetzen lassen

Wenn deine Geburtsurkunde nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ist, brauchst du eine beglaubigte Übersetzung deiner Geburtsurkunde. In 3-4 Werktagen hast du die Übersetzung. Mit Express geht's in 24 Stunden (Mo-Fr).

Schritt 3: Alle Unterlagen zusammenstellen

Pack alles zusammen: Formular KG1, Geburtsurkunde im Original, beglaubigte Übersetzung, Steuer-IDs und falls nötig weitere Nachweise wie Schulbescheinigungen oder Aufenthaltstitel.

Schritt 4: Antrag bei der Familienkasse einreichen

Schick alle Unterlagen per Post an deine zuständige Familienkasse. Oder gib sie persönlich ab und lass dir eine Empfangsbestätigung geben. Mach vorher Kopien von allen Dokumenten.

Schritt 5: Auf Rückmeldung warten

Die Familienkasse prüft deinen Antrag. Das dauert in der Regel 4-8 Wochen. Wenn Unterlagen fehlen, wirst du schriftlich informiert. Bei vollständigen Unterlagen bekommst du einen Kindergeldbescheid, und das Geld wird rückwirkend ab dem Geburtsmonat des Kindes gezahlt (maximal 6 Monate rückwirkend).

Diese Fehler verzögern deinen Kindergeldantrag

Fehler 1: Keine beglaubigte Übersetzung beigelegt

Die Familienkasse schickt deinen Antrag zurück. Du verlierst Wochen, und damit Geld, weil Kindergeld nur rückwirkend für maximal 6 Monate gezahlt wird.

So vermeidest du den Fehler: Wenn du dir unsicher bist, ob eine Übersetzung nötig ist, ruf vorher an. Oder lass die Geburtsurkunde direkt übersetzen. Das spart dir Stress und vermeidet Verzögerungen.

Fehler 2: Unvollständiges Formular

Fehlende Angaben wie Steuer-ID oder Bankverbindung führen zu Rückfragen. Dein Antrag liegt wochenlang auf Eis.

So vermeidest du den Fehler: Füll das Formular komplett aus. Lass keine Felder leer. Wenn etwas nicht zutrifft, schreib "entfällt".

Fehler 3: Originale verschickt ohne Kopien

Wenn deine Unterlagen verloren gehen (selten, aber möglich), hast du nichts mehr in der Hand.

So vermeidest du den Fehler: Mach immer Kopien von allen eingereichten Dokumenten. Schick die Unterlagen am besten per Einschreiben.

Fehler 4: Kindergeld aus dem Heimatland nicht angegeben

Bei EU-Bürgern wird geprüft, ob bereits Kindergeld aus dem Heimatland bezogen wird. Wenn du das verschweigst, kann es zu Rückforderungen kommen.

So vermeidest du den Fehler: Gib im Antrag ehrlich an, ob du Kindergeld aus einem anderen EU-Land beziehst. Die Familienkasse rechnet dann die Differenz aus.

Kindergeld für EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger

Für EU-Bürger (inkl. EWR und Schweiz)

Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn du in Deutschland arbeitest oder Sozialleistungen beziehst. Auch wenn dein Kind im Heimatland lebt, kann Kindergeld gezahlt werden.

Die EU-Verordnung 883/2004 regelt allerdings, dass Kindergeld nur aus einem Land gezahlt wird. Die Familienkasse prüft deshalb, ob du bereits Leistungen aus deinem Heimatland beziehst. Falls ja, wird die Differenz berechnet.

Gemäß EU-Verordnung 883/2004 koordinieren die Mitgliedstaaten ihre Systeme der sozialen Sicherheit, um sicherzustellen, dass Personen, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben, ihre Ansprüche behalten. Quelle: EUR-Lex

Diese Nachweise brauchst du als EU-Bürger:

Für Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige)

Du hast nur Anspruch auf Kindergeld, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis hast, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Diese Aufenthaltstitel berechtigen zum Kindergeld:

  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Blaue Karte EU
  • Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit

Diese Aufenthaltstitel berechtigen NICHT zum Kindergeld:

  • Touristenvisum
  • Aufenthaltsgestattung (während des Asylverfahrens)
  • Duldung (in den meisten Fällen)
Tipp: Falls du dir unsicher bist, ob dein Aufenthaltstitel zum Kindergeldbezug berechtigt, frag direkt bei deiner Familienkasse nach.

Zeitplan und Kosten im Überblick

Wie lange dauert der gesamte Prozess?

  • Übersetzung: 3-4 Werktage (Express: 24 Stunden, Mo-Fr)
  • Bearbeitung bei der Familienkasse: 4-8 Wochen
  • Gesamtdauer: Etwa 5-10 Wochen vom Antrag bis zur ersten Zahlung

Rückwirkende Zahlung

Kindergeld wird rückwirkend gezahlt, allerdings maximal für 6 Monate. Je früher du den Antrag einreichst, desto weniger Geld geht dir verloren.

Tipp: Stell den Antrag so früh wie möglich. Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig sind, kannst du den Antrag einreichen und die fehlenden Dokumente nachreichen.

Häufige Fragen zum Kindergeld mit ausländischen Dokumenten

In der Regel nicht. Die meisten Familienkassen akzeptieren englische Dokumente ohne Übersetzung. Frag aber sicherheitshalber vorher nach, denn manche Sachbearbeiter bestehen trotzdem auf einer Übersetzung.

Ja, als EU-Bürger kannst du auch für Kinder Kindergeld bekommen, die noch im Heimatland leben. Die Familienkasse prüft dann, ob dort bereits Kindergeld bezogen wird, und zahlt gegebenenfalls die Differenz.

Ja, du kannst das Formular KG1 online auf der Website der Familienkasse ausfüllen. Die Unterlagen wie Geburtsurkunde und Übersetzung musst du aber per Post einreichen oder persönlich abgeben.

Bei einer beglaubigten Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer passiert das praktisch nie. Sollte es dennoch Probleme geben, unterstützen wir dich. Kontaktiere einfach unseren Kundenservice.

Aktuell (2024/2025) beträgt das Kindergeld 250 Euro pro Kind und Monat. Die genaue Höhe kann sich ändern, aktuelle Informationen findest du auf der Website der Familienkasse.

Normalerweise nicht. Für den Kindergeldantrag ist nur die Geburtsurkunde deines Kindes relevant. Deine eigene Identität weist du mit deinem Pass oder Aufenthaltstitel nach.

Die Familienkasse will in der Regel das Original sehen, gibt es aber nach Prüfung zurück. Alternativ akzeptieren manche Familienkassen auch beglaubigte Kopien. Frag vorher nach.

Mit einer Duldung hast du in den meisten Fällen keinen Anspruch auf Kindergeld. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel wenn du schon lange in Deutschland lebst und erwerbstätig bist. Lass dich bei der Familienkasse oder einer Beratungsstelle beraten.

Nein, die Familienkasse verlangt in der Regel das Original der beglaubigten Übersetzung mit physischem Stempel und handschriftlicher Unterschrift. Ein PDF allein reicht nicht aus.

Kindergeldantrag ohne Verzögerung

Die Familienkasse wartet auf deine Unterlagen. Mit einer beglaubigten Übersetzung deiner Geburtsurkunde ist dein Antrag vollständig, und du bekommst dein Kindergeld ohne Rückfragen. In 3-4 Werktagen liegt die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift in deinem Briefkasten.

Geburtsurkunde übersetzen lassen Erst prüfen, dann zahlen · Express 24h verfügbar
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