E-2 Investorenvisum USA: Dein vollständiger Leitfaden

Du sitzt im US-Konsulat Frankfurt. Der Konsularbeamte blättert durch deinen Geschäftsplan, prüft deine Investitionsnachweise und schaut auf die übersetzten Steuerbescheide. Ein Nicken. "Your visa is approved." Du atmest aus, und in wenigen Wochen eröffnest du dein Unternehmen in den USA. Genau dafür ist eine beglaubigte Übersetzung da: damit deine deutschen Geschäftsdokumente im amerikanischen Visumsprozess akzeptiert werden und du deinen Traum vom US-Business verwirklichen kannst.

  • Du weißt genau, welche Dokumente du für deinen E-2 Antrag brauchst
  • Du verstehst den kompletten Prozess von der Vorbereitung bis zum Interview
  • Du erfährst, welche Übersetzungen das US-Konsulat akzeptiert
  • Du vermeidest teure Fehler, die deinen Antrag verzögern
Dokumente jetzt übersetzen lassen In 3-4 Werktagen fertig · Express 24h verfügbar

Das brauchst du für dein E-2 Investorenvisum

  1. Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate über Aufenthalt hinaus gültig)
  2. DS-160 Formular (Online-Antragsformular vollständig ausgefüllt)
  3. Geschäftsplan auf Englisch (detailliert, 30-50 Seiten)
  4. Investitionsnachweis (mindestens 100.000 USD, idealerweise 200.000 USD oder mehr)
  5. Handelsregisterauszug der deutschen Firma (beglaubigt übersetzt)
  6. Steuerbescheide und Bilanzen der letzten 3 Jahre (beglaubigt übersetzt)
  7. Kontoauszüge und Finanzierungsnachweise (beglaubigt übersetzt)
  8. Unternehmensvertrag oder Kaufvertrag für die US-Firma (auf Englisch)
  9. Nachweis über die Herkunft der Investitionsmittel
  10. Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
  11. Passfoto nach US-Vorgaben (5x5 cm, weißer Hintergrund)
  12. Terminbestätigung für das Visa-Interview

Hinweis: Alle deutschen Dokumente müssen ins Englische übersetzt und beglaubigt werden. Das US-Konsulat akzeptiert nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern mit Stempel und Unterschrift.

Das E-2 Investorenvisum: Dein Weg in die USA

Das E-2 Visum ermöglicht deutschen Unternehmern, in den USA ein Unternehmen zu gründen, zu kaufen oder zu leiten. Du investierst einen substanziellen Betrag in ein US-amerikanisches Unternehmen und kannst dafür bis zu 5 Jahre in den USA leben und arbeiten.

Die wichtigsten Fakten zum E-2 Visum

Nationalität: Das E-2 Visum steht nur Staatsangehörigen von Vertragsländern zur Verfügung. Deutschland gehört zu diesen Ländern, da ein Handels- und Schifffahrtsabkommen mit den USA besteht.

Investitionssumme: Es gibt keine feste Mindestgrenze im Gesetz. In der Praxis solltest du aber mindestens 100.000 bis 200.000 USD investieren, damit dein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Gültigkeit: Das Visum wird für bis zu 5 Jahre erteilt und kann unbegrenzt oft verlängert werden, solange dein Unternehmen aktiv ist.

Familie: Dein Ehepartner und deine Kinder unter 21 Jahren können als abhängige Angehörige mitkommen. Dein Partner erhält sogar eine Arbeitserlaubnis für die USA.

Arbeitserlaubnis: Du darfst ausschließlich für dein eigenes Unternehmen arbeiten. Eine Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber ist mit dem E-2 Visum nicht möglich.

Wichtig: Das E-2 Visum ist KEIN Einwanderungsvisum. Es gibt dir kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und keinen direkten Weg zur Green Card. Du bist an dein Unternehmen gebunden. Schließt du die Firma, erlischt dein Visum.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen

Deutsche Staatsangehörigkeit

Du musst deutscher Staatsbürger sein. Hast du eine doppelte Staatsangehörigkeit, musst du das E-2 Visum mit deinem deutschen Pass beantragen, wenn Deutschland dein Vertragsland ist.

Substanzielle Investition

Du musst einen "substantial amount" investieren. Das klingt vage, und das ist Absicht. Die US-Behörden bewerten jeden Fall individuell. Dennoch gibt es Richtwerte:

  • Für kleine Dienstleistungsunternehmen: mindestens 100.000 bis 150.000 USD
  • Für größere Projekte wie Restaurants oder Einzelhandel: 200.000 bis 500.000 USD oder mehr
  • Die Investition muss im Verhältnis zum Gesamtwert des Unternehmens stehen
Kritisch: Das Geld muss "at risk" sein, also bereits investiert oder unwiderruflich gebunden. Ein Bankkonto mit 200.000 USD, das du theoretisch abheben könntest, reicht nicht. Du musst nachweisen, dass du das Geld bereits für Miete, Ausrüstung, Inventar oder Personal ausgegeben hast.

Aktive Geschäftstätigkeit

Das Unternehmen muss aktiv Waren oder Dienstleistungen produzieren und anbieten. Reine Immobilieninvestitionen oder passive Kapitalbeteiligungen qualifizieren nicht für das E-2 Visum.

Außerdem muss dein Unternehmen mehr als nur dich selbst beschäftigen oder glaubhaft planen, in absehbarer Zeit Arbeitsplätze zu schaffen. Ein Freelancer-Geschäft, das nur deinen eigenen Lebensunterhalt finanziert, wird als "marginal" abgelehnt.

Kontrolle über das Unternehmen

Du musst mindestens 50% der Anteile besitzen ODER nachweisen, dass du operative Kontrolle über das Unternehmen hast. Das kann zum Beispiel als Managing Director oder CEO der Fall sein, auch wenn du weniger als die Hälfte der Anteile hältst.

Absicht zur Rückkehr

Du musst glaubhaft machen, dass du die USA verlässt, wenn dein Visum endet. Das klingt paradox bei einem Visum, das unbegrenzt verlängerbar ist. Aber rechtlich ist das E-2 ein Nichteinwanderungsvisum. Du musst also Bindungen zu Deutschland nachweisen: Immobilien, Familie, ein ruhendes deutsches Unternehmen.

Der Antragsprozess: Von der Planung bis zum Interview

Schritt 1: Geschäftsidee entwickeln und Markt analysieren

Bevor du auch nur einen Dollar investierst, entwickle einen soliden Geschäftsplan. Das US-Konsulat will sehen, dass dein Unternehmen realistisch und profitabel ist.

Was gehört in den Geschäftsplan?

  • Executive Summary mit klarer Zusammenfassung
  • Detaillierte Marktanalyse für deinen Standort in den USA
  • Wettbewerbsanalyse mit konkreten Mitbewerbern
  • Marketing- und Vertriebsstrategie
  • Finanzprognosen für die nächsten 5 Jahre
  • Organisationsstruktur und Personalplanung
  • Nachweis, dass das Unternehmen Arbeitsplätze schafft

Rechne mit 30 bis 50 Seiten. Lass den Plan von einem auf E-2 Visa spezialisierten Anwalt oder Berater prüfen. Fehler hier kosten dich Monate.

Schritt 2: US-Unternehmen gründen oder kaufen

Du brauchst eine juristische Struktur in den USA, bevor du das Visum beantragst. Die häufigsten Optionen:

  • LLC (Limited Liability Company): Flexibel, einfach zu gründen, beliebt bei E-2 Investoren
  • Corporation (C-Corp oder S-Corp): Für größere Unternehmen mit mehreren Investoren
  • Kauf eines bestehenden Unternehmens: Manchmal einfacher, da bereits Umsatz vorhanden ist

Die Gründung einer LLC in den USA ist innerhalb weniger Tage möglich. Du brauchst einen Registered Agent mit Adresse im Bundesstaat und musst dich beim IRS für eine EIN (Employer Identification Number) registrieren.

Schritt 3: Investition tätigen und dokumentieren

Überweise das Geld auf ein US-Geschäftskonto und investiere es. Dokumentiere jeden einzelnen Schritt:

  • Banküberweisungen von Deutschland in die USA
  • Kaufverträge für Inventar, Ausrüstung oder Immobilien
  • Mietverträge für Geschäftsräume
  • Rechnungen und Zahlungsbelege für alle Ausgaben

Das Konsulat wird dich fragen, woher das Geld stammt. Du musst nachweisen, dass es legal verdient wurde. Typische Quellen sind Einkommen aus deinem deutschen Unternehmen, Verkauf von Vermögen oder Ersparnisse. Dafür brauchst du deine deutschen Steuerbescheide, Bilanzen und Kontoauszüge der letzten Jahre, beglaubigt übersetzt ins Englische.

Schritt 4: Dokumente übersetzen lassen

Alle deutschen Geschäftsdokumente müssen ins Englische übersetzt und beglaubigt werden:

  • Handelsregisterauszug deiner deutschen Firma
  • Gesellschaftsvertrag und Satzung
  • Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
  • Jahresabschlüsse und Bilanzen
  • Kontoauszüge (private und geschäftliche)
  • Notarielle Erklärungen falls vorhanden

Das US-Konsulat akzeptiert nur Übersetzungen von vereidigten Übersetzern mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift. Standard-Übersetzungen sind in 3-4 Werktagen fertig. Brauchst du es schneller? Mit Express bekommst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr).

Schritt 5: DS-160 Formular ausfüllen

Das DS-160 ist das Online-Antragsformular für alle Nichteinwanderungsvisa der USA. Du füllst es auf der Website des US-Außenministeriums aus (ceac.state.gov).

Wichtige Hinweise:

  • Fülle es vollständig und wahrheitsgemäß aus
  • Speichere regelmäßig, die Session läuft nach 20 Minuten ab
  • Lade ein Passfoto hoch (5x5 cm, weißer Hintergrund, nach US-Vorgaben)
  • Am Ende erhältst du eine Bestätigungsseite mit Barcode. Diese musst du ausdrucken und zum Interview mitbringen

Schritt 6: Visa-Gebühr bezahlen und Termin buchen

Die E-2 Visa-Gebühr beträgt 315 USD (Stand 2025). Bezahle online oder per Banküberweisung und bewahre die Quittung auf.

Dann buchst du einen Interview-Termin beim US-Konsulat. Für Deutsche sind Frankfurt, München und Berlin zuständig. Die Wartezeiten variieren:

  • Normalerweise 2-6 Wochen
  • In der Hochsaison (Sommer) bis zu 12 Wochen

Buche so früh wie möglich. Du kannst den Termin bei Bedarf verschieben.

Schritt 7: Interview beim US-Konsulat

Am Tag des Interviews erscheinst du persönlich beim Konsulat. Bringe ALLE Dokumente mit:

  • Reisepass
  • DS-160 Bestätigungsseite
  • Terminbestätigung
  • Passfoto
  • Geschäftsplan (2 Ausdrucke)
  • Investitionsnachweise
  • Übersetzte deutsche Dokumente (Original plus beglaubigte Übersetzung)
  • Nachweis der Herkunft der Mittel

Der Konsularbeamte wird dich zu deinem Geschäftsmodell, der Investitionssumme, deinen Qualifikationen und deiner Bindung zu Deutschland befragen. Sei ehrlich, konkret und selbstbewusst. Wenn der Beamte sagt "Your visa is approved", hast du es geschafft.

Schritt 8: Visum erhalten und einreisen

Nach der Genehmigung wird dein Visum in deinen Reisepass geklebt. Das dauert 5-10 Werktage. Du bekommst deinen Pass per Post zurück.

Das Visum gilt meistens für 5 Jahre und kann unbegrenzt oft verlängert werden, solange dein Unternehmen aktiv ist und du die Voraussetzungen weiterhin erfüllst.

Diese Dokumente musst du übersetzen lassen

Handelsregisterauszug

Was: Aktueller Auszug aus dem deutschen Handelsregister
Warum: Nachweis, dass dein deutsches Unternehmen existiert und du Geschäftsführer oder Inhaber bist
Besonderheit: Der Auszug sollte nicht älter als 3 Monate sein
Beglaubigte Übersetzung ins Englische erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Steuerbescheide

Was: Einkommensteuerbescheide und Körperschaftsteuerbescheide
Warum: Nachweis deines Einkommens und der legalen Herkunft der Investitionsmittel
Umfang: Die letzten 3 Jahre
Beglaubigte Übersetzung ins Englische erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Jahresabschlüsse und Bilanzen

Was: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang
Warum: Zeigt die finanzielle Gesundheit deines deutschen Unternehmens und deine unternehmerische Erfahrung
Umfang: Die letzten 3 Jahre
Beglaubigte Übersetzung ins Englische erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Kontoauszüge

Was: Private und geschäftliche Kontoauszüge
Warum: Lückenloser Nachweis der Herkunft und Verwendung der Investitionsmittel
Umfang: Die letzten 12-24 Monate
Beglaubigte Übersetzung ins Englische erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Gesellschaftsvertrag

Was: Satzung oder Gesellschaftsvertrag deiner deutschen GmbH, UG oder AG
Warum: Nachweis deiner Anteile und deiner Rolle im Unternehmen
Beglaubigte Übersetzung ins Englische erforderlich Jetzt übersetzen lassen

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt und auf Geschäfts- und Finanzdokumente spezialisiert. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Genau das, was das US-Konsulat verlangt.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
ISO 27001
Informationssicherheit

Akzeptiert von:

US-Konsulat Frankfurt
US-Konsulat München
US-Botschaft Berlin
USCIS

Häufige Fehler beim E-2 Antrag

Fehler 1: Zu wenig investieren

100.000 USD mögen viel klingen, aber für manche Geschäftsmodelle ist das zu wenig. Ein Restaurant oder Einzelhandelsgeschäft in einer Großstadt wie New York oder San Francisco erfordert deutlich mehr. Das Konsulat vergleicht deine Investition mit ähnlichen Unternehmen in der Branche.

Fehler 2: Geld nicht "at risk"

Du zeigst dem Konsulat ein Bankkonto mit 200.000 USD. Das ist nicht ausreichend. Das Geld muss bereits ausgegeben oder unwiderruflich gebunden sein. Unterzeichne Mietverträge, kaufe Ausrüstung, stelle Personal ein. Das Konsulat will sehen, dass du echte finanzielle Risiken eingegangen bist.

Fehler 3: Schwacher Geschäftsplan

Ein Geschäftsplan, der wie eine Wunschliste klingt, überzeugt nicht. Das Konsulat will konkrete Zahlen, realistische Prognosen und einen klaren Plan, wie du Arbeitsplätze schaffst. Lass den Plan professionell erstellen oder zumindest prüfen.

Fehler 4: Unvollständige oder falsche Übersetzungen

Deutsche Dokumente ohne beglaubigte Übersetzung werden abgelehnt. Ebenso Übersetzungen ohne Stempel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers. Das kostet dich im besten Fall Zeit, im schlechtesten Fall das Visum.

Tipp: Beginne mit der Dokumentensammlung mindestens 3 Monate vor dem geplanten Interviewtermin. So hast du genug Puffer für Übersetzungen, Rückfragen und unerwartete Verzögerungen.

Häufige Fragen zum E-2 Visum

Es gibt keine feste Mindestgrenze. In der Praxis solltest du mindestens 100.000 bis 150.000 USD investieren, für größere Unternehmen 200.000 USD oder mehr. Entscheidend ist, dass die Investition "substantial" ist, also im Verhältnis zum Gesamtwert des Unternehmens steht.

Nein, das E-2 Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum. Es gibt keinen direkten Weg vom E-2 zur Green Card. Du kannst das Visum aber unbegrenzt verlängern, solange dein Unternehmen aktiv ist. Viele E-2 Inhaber leben jahrzehntelang in den USA.

Ja. Dein Ehepartner und deine unverheirateten Kinder unter 21 Jahren können als abhängige Angehörige ein E-2 Visum erhalten. Dein Partner bekommt außerdem automatisch eine Arbeitserlaubnis für die USA und kann bei jedem Arbeitgeber arbeiten.

Von der ersten Planung bis zum Visum im Pass dauert es typischerweise 3-6 Monate. Die Unternehmensgründung dauert wenige Wochen, die Investition und Dokumentensammlung 1-2 Monate, das Warten auf den Interviewtermin 2-6 Wochen.

Alle deutschen Geschäftsdokumente müssen ins Englische übersetzt werden: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Steuerbescheide, Jahresabschlüsse und Kontoauszüge. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer mit Stempel und Unterschrift beglaubigt sein.

Nein. Das Konsulat verlangt eine "certified translation", also eine beglaubigte Übersetzung von einem qualifizierten Übersetzer. In Deutschland bedeutet das: ein vereidigter Übersetzer mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift. Einfache Übersetzungen ohne Beglaubigung werden abgelehnt.

Das E-2 Visum für deutsche Staatsangehörige wird in der Regel für 5 Jahre erteilt. Es kann unbegrenzt oft verlängert werden, solange dein Unternehmen aktiv ist und du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst.

Wenn dein Unternehmen schließt, erlischt auch dein E-2 Status. Du musst dann die USA verlassen oder einen anderen Aufenthaltsstatus beantragen. Deshalb ist ein solider Geschäftsplan so wichtig.

Nein. Mit dem E-2 Visum darfst du nur für dein eigenes Unternehmen arbeiten. Eine Nebentätigkeit oder Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber ist nicht erlaubt. Dein Ehepartner hingegen darf bei jedem Arbeitgeber arbeiten.

Standard-Übersetzungen sind in 3-4 Werktagen fertig. Mit Express bekommst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Mo-Fr). Das Original mit Stempel und Unterschrift kommt dann per Post. Bei umfangreichen Dokumenten wie Jahresabschlüssen kann es etwas länger dauern.

Bereit für dein E-2 Visum?

Der erste Schritt zu deinem US-Business: Lass deine deutschen Geschäftsdokumente professionell übersetzen. Handelsregisterauszug, Steuerbescheide, Bilanzen. Alles beglaubigt, mit Stempel und Unterschrift. Genau so, wie es das US-Konsulat verlangt.

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