Du lebst in den USA, Kanada oder der Schweiz und stehst kurz vor der Einbürgerung. Alles läuft nach Plan, und dann kommt der Gedanke: Was passiert eigentlich mit meinem deutschen Pass? Du recherchierst, findest Paragraphen und Behördenseiten, und langsam wird klar: Ohne Beibehaltungsgenehmigung verlierst du deine deutsche Staatsbürgerschaft automatisch. Aber es gibt einen Weg, beides zu behalten. Du stellst den Antrag rechtzeitig, reichst die richtigen Unterlagen ein, und eines Tages liegt die Urkunde in deinem Briefkasten. Deutscher Pass bleibt. Neuer Pass kommt dazu. Das ist genau das, wofür die Beibehaltungsgenehmigung da ist.
- ✓ Du weißt genau, welche Unterlagen du einreichen musst
- ✓ Du verstehst, wie du deine "fortbestehende Bindung" überzeugend darstellst
- ✓ Du kennst Fristen, Kosten und den kompletten Behördenweg
- ✓ Du vermeidest die Fehler, die zur Ablehnung führen
Das brauchst du für die Beibehaltungsgenehmigung
- Ausgefülltes Antragsformular des Bundesverwaltungsamts
- Gültiger deutscher Reisepass (Original und Kopie)
- Geburtsurkunde (beglaubigte Kopie)
- Nachweis über bevorstehende Einbürgerung (z.B. Bestätigung der ausländischen Behörde)
- Nachweise deiner Bindung zu Deutschland (familiär, wirtschaftlich, kulturell)
- Lebenslauf mit Darstellung deiner Deutschland-Bindung
- Biometrisches Passfoto
- Gebührenzahlung (ca. 255 €)
Hinweis: Falls Dokumente in einer Fremdsprache vorliegen, brauchst du beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche. Wir übersetzen und beglaubigen deine Unterlagen, akzeptiert von allen deutschen Behörden.
Deutsche Staatsbürgerschaft behalten trotz Einbürgerung im Ausland
Deutschland erlaubt normalerweise keine doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet: Wer freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, verliert automatisch die deutsche. So steht es im Gesetz. Aber es gibt eine Ausnahme, und genau die heißt Beibehaltungsgenehmigung.
Mit der Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) holst du dir vorab die Erlaubnis, eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen, ohne die deutsche zu verlieren. Du beantragst sie, bevor du dich im Ausland einbürgern lässt. Und wenn sie erteilt wird, kannst du beides haben: deinen neuen Pass und deinen deutschen.
Wann brauchst du die Beibehaltungsgenehmigung?
Du lebst im Ausland und willst dich dort einbürgern lassen, aber deinen deutschen Pass nicht aufgeben. Typische Szenarien sind:
- Du wirst US-Amerikaner, Kanadier, Australier oder Neuseeländer
- Du nimmst die Schweizer Staatsbürgerschaft an
- Du wirst Bürger eines anderen Nicht-EU-Landes
Wann musst du sie beantragen?
VOR der ausländischen Einbürgerung. Das ist der entscheidende Punkt, den viele übersehen. Wenn du zuerst eingebürgert wirst und erst danach den Antrag stellst, ist es zu spät. Deine deutsche Staatsbürgerschaft ist dann bereits automatisch verloren, und die Beibehaltungsgenehmigung kann daran nichts mehr ändern.
Der Weg zur Beibehaltungsgenehmigung
Schritt 1: Zuständige Behörde kontaktieren
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Das gilt unabhängig davon, wo du in Deutschland zuletzt gewohnt hast oder wo du jetzt im Ausland lebst. Du erreichst das BVA unter:
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 5 – Staatsangehörigkeitsrecht
50728 Köln
E-Mail: staatsangehoerigkeit@bva.bund.de
Du kannst den Antrag per Post einreichen. Eine Online-Beantragung gibt es bislang nicht.
Schritt 2: Antragsformular ausfüllen
Das BVA stellt ein mehrseitiges Formular bereit, das du auf der Website herunterladen oder per E-Mail anfordern kannst. Du musst unter anderem angeben:
- Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
- Wohnsitz in Deutschland und im Ausland
- Grund für die Einbürgerung im Ausland
- Detaillierte Darstellung deiner fortbestehenden Bindung zu Deutschland
Schritt 3: Bindung zu Deutschland nachweisen
Das ist der entscheidende Teil des Antrags. Du musst überzeugend darlegen, warum du trotz Leben im Ausland eng mit Deutschland verbunden bist. Die Behörde prüft das im Einzelfall.
Was zählt als "fortbestehende Bindung"?
- Familiäre Bindung: Eltern, Geschwister oder Kinder leben in Deutschland
- Wirtschaftliche Bindung: Immobilienbesitz, Bankkonten, Rentenansprüche, berufliche Kontakte
- Kulturelle Bindung: Mitgliedschaft in deutschen Vereinen, regelmäßige Besuche, Teilnahme am kulturellen Leben
- Sprachliche Bindung: Du sprichst Deutsch im Alltag, deine Kinder lernen Deutsch
Schritt 4: Dokumente zusammenstellen
Stell alle Unterlagen in Kopie zusammen. Wo gefordert, müssen die Kopien beglaubigt sein:
- Deutscher Reisepass
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde (falls verheiratet)
- Nachweise deiner Deutschland-Bindung (z.B. Mietvertrag, Kontoauszüge, Vereinsmitgliedschaften)
- Nachweis der bevorstehenden Einbürgerung
Falls Dokumente in Englisch, Französisch oder einer anderen Sprache vorliegen, brauchst du beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche.
Schritt 5: Gebühr bezahlen
Die Bearbeitungsgebühr beträgt ca. 255 €. Das BVA schickt dir nach Eingang des Antrags eine Rechnung. Erst nach Zahlungseingang wird der Antrag bearbeitet. Plane diese Zeit mit ein.
Schritt 6: Auf die Entscheidung warten
Die Bearbeitungszeit liegt aktuell bei 6 bis 12 Monaten, manchmal auch länger. Du kannst den Stand deines Antrags telefonisch oder per E-Mail erfragen. Wenn die Genehmigung erteilt wird, erhältst du eine Beibehaltungsurkunde. Diese ist unbefristet gültig.
Schritt 7: Einbürgerung abschließen und melden
Erst NACH Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung solltest du dich im Ausland einbürgern lassen. Leg die Urkunde bei der ausländischen Behörde vor. Nach der Einbürgerung musst du deine neue Staatsangehörigkeit dem BVA melden, und zwar innerhalb von 3 Monaten. Schick eine Kopie deiner neuen Einbürgerungsurkunde oder deines neuen Passes.
Welche Unterlagen du einreichen musst
Deutscher Reisepass
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde (falls verheiratet)
Nachweis der bevorstehenden Einbürgerung
Nachweise deiner Deutschland-Bindung
Lebenslauf
Biometrisches Passfoto
Was sagt das Gesetz? (§ 25 Abs. 2 StAG)
Die Beibehaltungsgenehmigung ist in § 25 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) geregelt:
Voraussetzungen für die Erteilung
Die Behörde prüft im Einzelfall, ob du eine "fortbestehende Bindung" zu Deutschland hast. Es gibt keine feste Checkliste mit Punktesystem. Jede Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamts.
Was wird geprüft?
- Wie lange lebst du schon im Ausland?
- Wie oft besuchst du Deutschland?
- Hast du Familie, Freunde oder Immobilien in Deutschland?
- Sprichst du Deutsch, pflegst du deutsche Kultur?
- Planst du, langfristig im Ausland zu bleiben oder irgendwann zurückzukehren?
Neue Regeln seit Juni 2024
Das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt Deutschen jetzt, problemlos eine EU-Staatsangehörigkeit zusätzlich zu behalten. Das heißt: Wenn du Franzose, Italiener oder Spanier werden möchtest, brauchst du keine Beibehaltungsgenehmigung. Für Nicht-EU-Länder wie die USA, Kanada, Australien oder die Schweiz brauchst du sie weiterhin.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Fehler 1: Zu spät beantragen
Du musst die Beibehaltungsgenehmigung VOR der ausländischen Einbürgerung beantragen. Wenn du zuerst eingebürgert wirst und danach den Antrag stellst, ist es zu spät. Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft bereits automatisch verloren. Dieser Fehler lässt sich nicht rückgängig machen.
Fehler 2: Bindung zu vage beschreiben
"Ich fühle mich als Deutscher" oder "Ich habe noch Kontakt nach Deutschland" reicht nicht. Sei konkret: Wie oft besuchst du Deutschland? An welchen Daten? Wer lebt dort? Was besitzt du dort? Je detaillierter und nachweisbarer, desto überzeugender.
Fehler 3: Fehlende Übersetzungen
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt und beglaubigt sein. Nicht-beglaubigte Übersetzungen oder maschinelle Übersetzungen werden nicht akzeptiert. Das BVA schickt unvollständige Anträge zurück, und du verlierst Monate.
Fehler 4: Unvollständige Unterlagen
Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich. Bei einer ohnehin langen Wartezeit von 6 bis 12 Monaten kann jede Nachforderung weitere Monate kosten. Prüfe die Anforderungsliste des BVA genau und reiche alles auf einmal ein.
Fehler 5: Keine Meldung nach Einbürgerung
Nach der Einbürgerung im Ausland musst du deine neue Staatsangehörigkeit dem BVA innerhalb von 3 Monaten melden. Vergisst du das, kann es Probleme bei der nächsten Passverlängerung geben.
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Für deinen Antrag beim Bundesverwaltungsamt brauchst du beglaubigte Übersetzungen aller fremdsprachigen Dokumente. Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel. Genau so, wie es die Behörde verlangt.
Akzeptiert von:
Häufige Fragen zur Beibehaltungsgenehmigung
Die Bearbeitungszeit beim Bundesverwaltungsamt liegt aktuell bei 6 bis 12 Monaten, manchmal auch länger. Plane entsprechend früh und beantrage die Genehmigung, sobald du weißt, dass du dich einbürgern lassen möchtest. Die ausländische Einbürgerung solltest du erst abschließen, wenn du die Beibehaltungsurkunde in den Händen hältst.
Die Bearbeitungsgebühr beim Bundesverwaltungsamt beträgt ca. 255 €. Du erhältst nach Eingang deines Antrags eine Rechnung. Erst nach Zahlungseingang wird der Antrag bearbeitet. Hinzu kommen eventuelle Kosten für beglaubigte Übersetzungen, falls du fremdsprachige Dokumente einreichen musst.
Dann verlierst du automatisch deine deutsche Staatsbürgerschaft. Dieser Verlust tritt kraft Gesetzes ein, sobald du die ausländische Staatsangehörigkeit annimmst. Eine nachträgliche Beibehaltungsgenehmigung ist nicht möglich. Du müsstest dann den kompletten Einbürgerungsprozess nach Deutschland durchlaufen, um die deutsche Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen.
Nein, seit Juni 2024 nicht mehr. Das reformierte Staatsangehörigkeitsgesetz erlaubt Deutschen, problemlos eine weitere EU-Staatsangehörigkeit anzunehmen, ohne die deutsche zu verlieren. Die Beibehaltungsgenehmigung brauchst du nur noch für Nicht-EU-Länder wie die USA, Kanada, Australien, Neuseeland oder die Schweiz.
Bei Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, kannst du vor dem Verwaltungsgericht klagen. Besser ist es jedoch, den Antrag von Anfang an überzeugend zu gestalten, mit konkreten Nachweisen deiner Bindung zu Deutschland.
Sei so konkret wie möglich. Statt "Ich habe Familie in Deutschland" schreibe "Meine Eltern leben in München, ich besuche sie jedes Jahr zu Weihnachten und im Sommer. Meine Kinder verbringen dort die Sommerferien." Leg Nachweise bei: Flugtickets, Fotos, Kontoauszüge von deutschen Bankkonten, Vereinsmitgliedschaften, Mietverträge oder Grundbuchauszüge für Immobilien.
Nein, eine Online-Beantragung gibt es bislang nicht. Du musst den Antrag per Post beim Bundesverwaltungsamt in Köln einreichen. Das Antragsformular kannst du auf der Website des BVA herunterladen oder per E-Mail anfordern.
Ja. Nach der Einbürgerung im Ausland musst du deine neue Staatsangehörigkeit dem Bundesverwaltungsamt innerhalb von 3 Monaten melden. Schick eine Kopie deiner neuen Einbürgerungsurkunde oder deines neuen Passes. Das ist wichtig für die deutschen Akten und verhindert Probleme bei der nächsten Passverlängerung.
Die Beibehaltungsurkunde ist unbefristet gültig. Du musst sie nicht erneuern. Allerdings gilt sie nur für die eine konkrete Einbürgerung, für die du sie beantragt hast. Wenn du später noch eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen möchtest, brauchst du eine neue Genehmigung.
Ja, wenn du fremdsprachige Dokumente einreichst. Das Bundesverwaltungsamt akzeptiert nur Dokumente auf Deutsch oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung. Die Übersetzung muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer erstellt sein, mit Stempel und Unterschrift. Wir übersetzen deine Dokumente genau so, wie es die Behörde verlangt.
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