Notar vs. beglaubigte Übersetzung: Dein vollständiger Leitfaden

Die Behörde sagt: "Bringen Sie eine beglaubigte Übersetzung mit." Du googelst, landest bei "Notar" und denkst: Da muss ich wohl hin. Also rufst du an, vereinbarst einen Termin, nimmst dir frei und sitzt schließlich im Wartezimmer. Der Notar schaut dich an und sagt: "Dafür bin ich nicht zuständig. Sie brauchen einen vereidigten Übersetzer." Zurück auf Anfang, 80 Euro ärmer und einen halben Tag verloren. Das muss nicht sein. Dieser Guide erklärt dir ein für alle Mal den Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung und beglaubigter Übersetzung, damit du genau weißt, was du wirklich brauchst.

  • Du verstehst den Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung und beglaubigter Übersetzung
  • Du weißt genau, wann du welchen Service brauchst
  • Du sparst dir unnötige Notarkosten und verlorene Zeit
  • Du bestellst die richtige Übersetzung und die Behörde akzeptiert sie beim ersten Mal
Dein Preis in 1 Minute Kein Notar nötig · Express 24h verfügbar

Brauchst du eine beglaubigte Übersetzung oder zum Notar?

  1. Beglaubigte Übersetzung brauchst du, wenn die Behörde eine offizielle Übersetzung deines Dokuments verlangt (z.B. Geburtsurkunde, Zeugnis, Vertrag)
  2. Notarielle Beglaubigung brauchst du, wenn deine Unterschrift oder eine Kopie eines deutschen Originaldokuments beglaubigt werden muss
  3. Beides brauchst du manchmal: Erst die beglaubigte Übersetzung erstellen lassen, dann beim Notar deine Unterschrift beglaubigen (z.B. für manche Rechtsgeschäfte im Ausland)
  4. Apostille brauchst du zusätzlich, wenn dein Dokument außerhalb der EU verwendet wird

Hinweis: In 95% der Fälle, wenn eine Behörde "beglaubigte Übersetzung" sagt, meint sie tatsächlich nur die beglaubigte Übersetzung. Kein Notar nötig.

Was ist der Unterschied?

Das Wort "Beglaubigung" taucht in beiden Begriffen auf. Aber es bedeutet etwas völlig anderes. Hier die klare Abgrenzung:

Beglaubigte Übersetzung

Ein vereidigter Übersetzer übersetzt dein Dokument und bestätigt mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist.

Wann du es brauchst:

  • Das Standesamt verlangt deine ausländische Geburtsurkunde auf Deutsch
  • Die Ausländerbehörde braucht dein Diplom übersetzt
  • Die Einbürgerungsbehörde will alle Dokumente in deutscher Sprache
  • Du bewirbst dich im Ausland und brauchst dein deutsches Zeugnis übersetzt

Was beglaubigt wird: Die Richtigkeit der Übersetzung

Wer macht es: Vereidigter Übersetzer (auch: ermächtigter, bestellter oder öffentlich bestellter Übersetzer)

Wie du es bekommst: Online bei Beglaubigung24 bestellen. Jetzt Urkunde übersetzen lassen

Notarielle Beglaubigung

Ein Notar bestätigt, dass eine Unterschrift echt ist oder dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Der Notar übersetzt nicht und kann auch keine Übersetzung beglaubigen.

Wann du es brauchst:

  • Du verkaufst eine Immobilie (Unterschrift muss notariell beglaubigt sein)
  • Du brauchst eine beglaubigte Kopie deines deutschen Personalausweises
  • Du unterschreibst eine Vollmacht, die notariell beglaubigt sein muss
  • Manche Rechtsgeschäfte verlangen notarielle Beglaubigung der Unterschrift

Was beglaubigt wird: Die Echtheit einer Unterschrift ODER die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original

Wer macht es: Notar (manchmal auch Behörden wie das Bürgeramt für einfache Kopien)

Wie du es bekommst: Termin beim Notar vereinbaren, persönlich vorbeigehen

Merke: Bei einer beglaubigten Übersetzung beglaubigt der Übersetzer die Richtigkeit seiner Übersetzung. Bei einer notariellen Beglaubigung beglaubigt der Notar deine Unterschrift oder eine Kopie. Zwei völlig verschiedene Dinge.

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt und öffentlich bestellt. Jede beglaubigte Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer. Wähle beim Bestellen "PDF & Original per Post", denn die meisten Behörden verlangen das physische Original.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
★ 4.8/5
Trustpilot

Der Beamte nickt bei:

Standesamt
Ausländerbehörde
Einbürgerungsbehörde
Gerichten
Universitäten
Allen EU-Behörden

Wann brauchst du was? Typische Situationen

Standesamt: Heirat in Deutschland

Was die Behörde verlangt: Beglaubigte Übersetzung deiner ausländischen Geburtsurkunde und ggf. weiterer Dokumente

Was du brauchst: Beglaubigte Übersetzung

Kein Notar nötig.

Stell dir vor: Du stehst beim Standesamt und legst deine türkische Geburtsurkunde mit der beglaubigten Übersetzung vor. Der Beamte prüft Stempel und Unterschrift des Übersetzers. Ein Nicken. Dein Hochzeitstermin steht.

Ausländerbehörde: Aufenthaltstitel oder Visum

Was die Behörde verlangt: Beglaubigte Übersetzungen aller ausländischen Dokumente (Urkunden, Zeugnisse, Verträge)

Was du brauchst: Beglaubigte Übersetzung Urkunde oder Beglaubigte Übersetzung Vertrag

Kein Notar nötig.

Einbürgerung: Deutsche Staatsbürgerschaft

Was die Behörde verlangt: Beglaubigte Übersetzungen aller nicht-deutschsprachigen Dokumente

Was du brauchst: Beglaubigte Übersetzung Urkunde und Beglaubigte Übersetzung Rechtsdokument

Kein Notar nötig.

Bewerbung im Ausland

Was verlangt wird: Beglaubigte Übersetzung deiner deutschen Zeugnisse, Diplome, Arbeitszeugnisse

Was du brauchst: Beglaubigte Übersetzung vom vereidigten Übersetzer

Manchmal zusätzlich: Apostille (für Länder außerhalb der EU). Aber NICHT notarielle Beglaubigung.

Immobilienkauf oder Immobilienverkauf

Was verlangt wird: Notarielle Beglaubigung deiner Unterschrift auf dem Kaufvertrag

Was du brauchst: Termin beim Notar

Wenn Dokumente in Fremdsprache: Zusätzlich beglaubigte Übersetzung des Vertrags

Vollmacht für Rechtsgeschäfte

Was verlangt wird: Oft notarielle Beglaubigung deiner Unterschrift

Was du brauchst: Termin beim Notar

Wenn die Vollmacht im Ausland verwendet wird: Manchmal zusätzlich beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Kopie (z.B. Personalausweis)

Was verlangt wird: Beglaubigte Kopie deines deutschen Ausweises

Was du brauchst: Gang zum Bürgeramt oder Notar (für einfache Kopien oft günstiger beim Bürgeramt)

Wenn die Kopie im Ausland verwendet wird: Manchmal zusätzlich beglaubigte Übersetzung

Wichtig: Wenn eine Behörde "beglaubigte Übersetzung" verlangt, meint sie fast immer die beglaubigte Übersetzung vom vereidigten Übersetzer. NICHT die notarielle Beglaubigung. Spar dir den Umweg über den Notar.

Diese Fehler kosten dich Zeit und Geld

Fehler 1: Zum Notar gehen statt beglaubigte Übersetzung bestellen

Das Problem: Die Behörde sagt "beglaubigte Übersetzung". Du googelst und denkst "Beglaubigung = Notar". Du vereinbarst einen Termin, nimmst dir frei, zahlst 80 Euro und der Notar sagt: "Dafür bin ich nicht zuständig. Sie brauchen einen vereidigten Übersetzer."

Die Lösung: Wenn eine Behörde eine "beglaubigte Übersetzung" verlangt, bestell sie direkt bei einem vereidigten Übersetzer. Jetzt beglaubigte Übersetzung bestellen

Fehler 2: Normale Übersetzung statt beglaubigter Übersetzung

Das Problem: Du lässt dein Dokument von einem "normalen" Übersetzer übersetzen (z.B. Übersetzungsbüro ohne Vereidigung). Du stehst am Schalter. Der Beamte schüttelt den Kopf: "Wo ist der Stempel? Wo die Unterschrift?" Deine Übersetzung wird nicht akzeptiert.

Die Lösung: Nur vereidigte Übersetzer dürfen beglaubigte Übersetzungen erstellen. Achte auf: Stempel, Unterschrift, Registrierungsnummer.

Fehler 3: Notarielle Beglaubigung der Übersetzung bestellen

Das Problem: Du lässt eine beglaubigte Übersetzung erstellen und gehst dann zum Notar, um sie "nochmal beglaubigen zu lassen". Das ist doppelt gemoppelt und völlig unnötig. Die beglaubigte Übersetzung vom vereidigten Übersetzer reicht.

Die Lösung: Die beglaubigte Übersetzung ist bereits offiziell und wird von Behörden in der gesamten EU akzeptiert. Kein Notar nötig.

Fehler 4: Apostille mit notarieller Beglaubigung verwechseln

Das Problem: Du willst deine Dokumente außerhalb der EU verwenden und googelst "Beglaubigung für Ausland". Du landest beim Notar. Aber der kann keine Apostille ausstellen.

Die Lösung: Die Apostille bekommst du beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht, NICHT beim Notar.

Der Ablauf für Dokumente außerhalb der EU: Erst beglaubigte Übersetzung erstellen lassen. Dann Apostille auf der Übersetzung beim Landgericht beantragen. Dann Dokument im Ausland verwenden.

Manchmal brauchst du beides: Übersetzung UND Notar

In seltenen Fällen brauchst du sowohl eine beglaubigte Übersetzung als auch eine notarielle Beglaubigung. Das passiert meistens bei Rechtsgeschäften mit Auslandsbezug.

Beispiel 1: Immobilienkauf im Ausland mit deutschem Vertrag

Ablauf:

  1. Du lässt den deutschen Kaufvertrag beglaubigt übersetzen. Vertrag übersetzen lassen
  2. Dann unterschreibst du den Vertrag
  3. Der Notar beglaubigt deine Unterschrift

Beispiel 2: Vollmacht mit Auslandsbezug

Ablauf:

  1. Du erstellst eine Vollmacht auf Deutsch
  2. Du lässt sie beglaubigt übersetzen (z.B. ins Englische). Rechtsdokument übersetzen lassen
  3. Du unterschreibst die Vollmacht beim Notar (notarielle Beglaubigung der Unterschrift)
  4. Falls nötig: Apostille beim Landgericht

Faustregel: Beglaubigte Übersetzung ist für den Inhalt des Dokuments. Notarielle Beglaubigung ist für deine Unterschrift oder eine Kopie.

Rechtlicher Hintergrund

Beglaubigte Übersetzungen: Der rechtliche Rahmen

Deutsche Behörden akzeptieren nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzern. Diese Übersetzer sind bei einem Landgericht registriert und haben einen Eid abgelegt.

Gemäß § 142 ZPO (Zivilprozessordnung) können Gerichte Übersetzungen nur dann verwenden, wenn sie von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurden. Die EU-Verordnung 2016/1191 regelt die Anerkennung öffentlicher Urkunden innerhalb der EU. Quelle: gesetze-im-internet.de

Das bedeutet: Beglaubigte Übersetzungen von deutschen vereidigten Übersetzern werden in allen EU-Ländern anerkannt. Keine zusätzliche Beglaubigung nötig.

Notarielle Beglaubigung: Der rechtliche Rahmen

Notare sind öffentlich bestellte Amtspersonen, die nach dem Beurkundungsgesetz (BeurkG) arbeiten. Ihre Aufgabe ist die Beglaubigung von Unterschriften (§ 39 BeurkG) und die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Die Beglaubigung von Übersetzungen gehört NICHT zu ihren Aufgaben.

In 3 Schritten zur beglaubigten Übersetzung

1

Hochladen

Mach ein Foto oder scanne dein Dokument und lade es auf unserer Website hoch. Du siehst sofort deinen Preis. Transparent, keine versteckten Kosten.

2

Übersetzen und beglaubigen

Ein vereidigter Übersetzer erstellt deine beglaubigte Übersetzung. Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer. Genau so, wie es Behörden verlangen.

3

Lieferung

Das Original kommt per Post zu dir. Du erhältst auch ein PDF per E-Mail, das du direkt weiterleiten kannst. Mit Klarna Rechnung bezahlst du erst, wenn du die Übersetzung erhalten hast.

Häufige Fragen

Nein, in den allermeisten Fällen nicht. Wenn eine Behörde eine "beglaubigte Übersetzung" verlangt, reicht die Übersetzung vom vereidigten Übersetzer. Der Notar beglaubigt keine Übersetzungen. Er beglaubigt Unterschriften und Kopien.

Beglaubigte Übersetzungen kosten je nach Sprache und Dokumentlänge unterschiedlich. Du siehst deinen genauen Preis auf der Produktseite, bevor du bestellst. Der Notar kostet typischerweise 20 bis 100 Euro pro Beglaubigung, aber er macht etwas anderes: Er beglaubigt Unterschriften oder Kopien, keine Übersetzungen.

Ein vereidigter Übersetzer übersetzt Dokumente und beglaubigt die Richtigkeit seiner Übersetzung. Ein Notar beglaubigt Unterschriften oder bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Beide haben völlig verschiedene Aufgaben.

Ja, das Standesamt akzeptiert beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Ein Notarbesuch ist nicht nötig. Wichtig ist nur, dass du das Original mit physischem Stempel und Unterschrift einreichst, nicht nur das PDF.

Zum Notar musst du, wenn deine Unterschrift beglaubigt werden muss (z.B. bei Immobilienkäufen oder bestimmten Vollmachten) oder wenn du eine beglaubigte Kopie eines deutschen Dokuments brauchst. Für Übersetzungen ist der Notar nicht zuständig.

Innerhalb der EU brauchst du keine Apostille. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden in der gesamten EU anerkannt. Für Länder außerhalb der EU kann eine Apostille nötig sein. Diese bekommst du beim Landgericht oder Oberlandesgericht, nicht beim Notar.

Ja, du bestellst komplett online. Foto machen, hochladen, Preis sehen, bestellen. Kein Bürobesuch nötig. Das Original mit Stempel und Unterschrift kommt per Post zu dir.

In der gesamten EU werden unsere beglaubigten Übersetzungen anerkannt. Für Länder außerhalb der EU können zusätzliche Anforderungen gelten (z.B. Apostille). Prüfe vorher bei der zuständigen Behörde im Zielland.

Das PDF erhältst du in 3 bis 4 Werktagen per E-Mail. Das Original per Post kommt wenige Tage später. Bei Eilaufträgen gibt es eine 24h Express-Option (Mo-Fr).

Frag bei der Behörde nach, die das Dokument verlangt. Wenn sie "beglaubigte Übersetzung" sagen, brauchst du die Übersetzung vom vereidigten Übersetzer. Wenn sie "notarielle Beglaubigung" sagen, brauchst du den Notar. Bei Fragen erreichst du auch uns direkt. Rufst du an, hebt ein Mensch ab.

Jetzt weißt du Bescheid. Spar dir den Notar.

Du brauchst eine beglaubigte Übersetzung, keinen Termin beim Notar. Lade dein Dokument hoch, sieh deinen Preis und bestell direkt online. In wenigen Tagen liegt die Übersetzung in deinem Briefkasten. Mit Stempel und Unterschrift, genau wie es die Behörde verlangt.

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