Kindernachzug: Dein vollständiger Leitfaden

Du sitzt im Wartezimmer der Ausländerbehörde. Die Nummer wird aufgerufen, du gehst zum Schalter und legst den Stapel Unterlagen auf den Tisch. Die Beamtin blättert durch: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweis, Reisepass. Alles übersetzt, alles mit Stempel und Unterschrift. Sie nickt, tippt etwas in den Computer und sagt: „Die Unterlagen sind vollständig. Wir melden uns." Du atmest aus. Bald ist deine Familie wieder zusammen. Genau dafür ist eine beglaubigte Übersetzung da.

  • Du weißt genau, welche Dokumente die Ausländerbehörde verlangt
  • Du verstehst, wann du ein Sorgerechtsurteil brauchst
  • Alle Übersetzungen in 3-4 Werktagen bei dir
  • Erst prüfen, dann zahlen. Mit Klarna Rechnung.
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Das brauchst du für den Kindernachzug

  1. Geburtsurkunde des Kindes (mit Namen beider Elternteile)
  2. Reisepass oder Personalausweis des Kindes
  3. Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht oder wenn ein Elternteil nicht mitkommt)
  4. Zustimmungserklärung des anderen Elternteils (notariell beglaubigt)
  5. Heiratsurkunde der Eltern (wenn verheiratet)
  6. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde (falls zutreffend)
  7. Dein eigener Aufenthaltstitel (Kopie)
  8. Nachweis über Wohnraum und Einkommen

Hinweis: Alle ausländischen Dokumente müssen als beglaubigte Übersetzung vorliegen. Die genauen Anforderungen können je nach Herkunftsland und Familiensituation variieren.

Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.

Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer. Genau so, wie es die Ausländerbehörde verlangt.

ISO 17100
Übersetzungsdienstleistungen
ISO 9001
Qualitätsmanagement
ISO 27001
Informationssicherheit

Der Beamte nickt bei:

Ausländerbehörde
Deutsche Botschaft
Konsulat
Familiengericht
Standesamt
Alle Behörden in der EU

So holst du deine Kinder nach Deutschland

Der Kindernachzug folgt einem klaren Prozess. Je besser du vorbereitet bist, desto schneller geht es. Hier ist der Ablauf Schritt für Schritt.

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Bevor du den Antrag stellst, muss Folgendes gegeben sein: Du hast einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland, also eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder einen anerkannten Flüchtlingsstatus. Du hast ausreichend Wohnraum für deine Kinder. Du kannst den Lebensunterhalt sichern, ohne Sozialhilfe zu beziehen. Bei anerkannten Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz gelten hier Ausnahmen. Und wichtig: Dein Kind muss unter 18 Jahre alt sein. Für Kinder über 16 gelten strengere Regeln.

Schritt 2: Dokumente aus dem Herkunftsland besorgen

Du brauchst alle Originaldokumente aus dem Heimatland deines Kindes. Das sind vor allem die Geburtsurkunde, der Reisepass des Kindes und, falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, der Sorgerechtsbeschluss. Wenn das Kind nur zu einem Elternteil nach Deutschland kommt, brauchst du außerdem eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des anderen Elternteils. Diese Dokumente musst du oft erst bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland beantragen, was mehrere Wochen dauern kann.

Schritt 3: Beglaubigte Übersetzungen erstellen lassen

Alle ausländischen Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt werden. Und zwar von einem vereidigten Übersetzer. Nur dann akzeptiert die Ausländerbehörde die Unterlagen. Bestell die Übersetzungen früh genug. In 3-4 Werktagen sind sie bei dir, mit Stempel, Unterschrift und allem, was die Behörde verlangt.

Schritt 4: Visum für das Kind beantragen

Dein Kind braucht ein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Den Antrag stellst du bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland. Wichtig: Auch für den Visumsantrag brauchst du bereits die beglaubigten Übersetzungen aller Dokumente. Ohne vollständige Unterlagen wird der Antrag nicht bearbeitet.

Schritt 5: Termin bei der Ausländerbehörde

Sobald dein Kind in Deutschland ist, musst du es bei der Ausländerbehörde anmelden und den Aufenthaltstitel beantragen. Bring alle Unterlagen mit: die Originaldokumente, die beglaubigten Übersetzungen, deinen eigenen Aufenthaltstitel sowie die Nachweise über Wohnraum und Einkommen. Die Beamtin prüft alles. Wenn die Unterlagen vollständig sind, bekommt dein Kind den Aufenthaltstitel.

Diese Dokumente musst du übersetzen lassen

Nicht alle Dokumente brauchst du in jedem Fall. Aber diese hier sind die wichtigsten, und alle müssen als beglaubigte Übersetzung vorliegen.

Geburtsurkunde des Kindes

Was: Die originale Geburtsurkunde deines Kindes aus dem Herkunftsland
Warum: Beweist die Identität deines Kindes und die Verwandtschaft zu dir. Ohne sie läuft nichts.
Wichtig: Die Geburtsurkunde muss beide Elternteile nennen. Falls möglich, besorg eine internationale oder mehrsprachige Geburtsurkunde.
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Reisepass des Kindes

Was: Der gültige Reisepass oder Personalausweis deines Kindes
Warum: Bei Kindern über 10 Jahren verlangt die Ausländerbehörde oft einen Pass oder Ausweis als zusätzlichen Identitätsnachweis.
Wichtig: Der Pass muss gültig sein. Auch Kinderpässe müssen übersetzt werden, also Name, Geburtsdatum, Passnummer und Ausstellungsort.
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Sorgerechtsnachweis

Was: Ein offizielles Dokument, das das Sorgerecht regelt, zum Beispiel ein Sorgerechtsurteil, ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde
Wann nötig: Wenn du allein sorgeberechtigt bist, wenn die Eltern geschieden sind oder wenn der andere Elternteil nicht nach Deutschland kommt
Wichtig: Das Dokument muss klar zeigen, wer das Sorgerecht hat. Bei verstorbenen Elternteilen brauchst du die Sterbeurkunde.

Zustimmungserklärung des anderen Elternteils

Was: Eine schriftliche Erklärung, dass der andere Elternteil dem Umzug des Kindes nach Deutschland zustimmt
Wann nötig: Wenn das andere Elternteil nicht mit nach Deutschland kommt, aber weiterhin sorgeberechtigt ist
Wichtig: Die Erklärung muss notariell beglaubigt sein, und zwar im Herkunftsland. Sie muss ausdrücklich bestätigen, dass der andere Elternteil dem Umzug zustimmt.
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Heiratsurkunde der Eltern

Was: Die Heiratsurkunde, wenn die Eltern verheiratet sind
Warum: Beweist die familiäre Verbindung und ist oft Teil des Nachweises für gemeinsames Sorgerecht
Übersetzung nötig Jetzt übersetzen lassen

Aufenthaltstitel der Eltern

Was: Dein eigener Aufenthaltstitel in Deutschland
Warum: Nachweis, dass du berechtigt bist, deine Kinder nachzuholen
Keine Übersetzung nötig (bereits auf Deutsch)
Tipp: Bestell die Übersetzungen mindestens 2-3 Wochen vor deinem Termin bei der Botschaft oder der Ausländerbehörde. Dann hast du genug Puffer, falls doch noch ein Dokument fehlt.

Rechtliche Grundlagen für den Kindernachzug

Der Kindernachzug ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Hier sind die wichtigsten Paragrafen, die du kennen solltest.

§ 32 AufenthG: Kindernachzug

Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel haben Anspruch auf Nachzug, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Kind ist unter 18 Jahre alt. Der Elternteil in Deutschland hat eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Der Lebensunterhalt ist gesichert, außer bei anerkannten Flüchtlingen. Und es muss ausreichend Wohnraum vorhanden sein.

Besonderheit bei Kindern über 16: Kinder, die älter als 16 Jahre sind, können nur nachziehen, wenn sie Deutsch sprechen (mindestens A1-Niveau) und eine erfolgreiche Integration zu erwarten ist. Bei anerkannten Flüchtlingen entfallen diese strengeren Bedingungen.

§ 36 AufenthG: Nachzug der Eltern

Wenn umgekehrt das Kind bereits in Deutschland ist und die Eltern nachkommen wollen, gelten andere Regeln nach § 36 AufenthG. Dieser Fall ist komplexer und hängt stark vom Einzelfall ab.

Besondere Regelungen für Flüchtlinge

Anerkannte Flüchtlinge mit Asylberechtigung oder Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention haben erleichterten Familiennachzug. Das bedeutet: Kein Nachweis von Wohnraum oder Einkommen ist nötig, die Bearbeitung geht schneller, und auch für Kinder über 16 ist der Nachzug oft einfacher. Aber auch hier brauchst du alle Dokumente als beglaubigte Übersetzung.

Frist beachten: Für Flüchtlinge gilt: Der Antrag auf Kindernachzug sollte innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung des Schutzstatus gestellt werden, um von den Erleichterungen zu profitieren.
Rechtliche Grundlage: Aufenthaltsgesetz (AufenthG), §§ 32, 36. Quelle: gesetze-im-internet.de

Diese Fehler solltest du vermeiden

Viele Anträge verzögern sich, weil Unterlagen fehlen oder falsch sind. So vermeidest du das:

Fehler 1: Dokumente nicht beglaubigt übersetzen lassen

Viele denken, eine einfache Übersetzung reicht. Aber die Ausländerbehörde akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Eine Übersetzung vom Bekannten oder aus dem Internet wird abgelehnt. Bestell die Übersetzungen gleich richtig: mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer, so wie es die Behörde verlangt.

Fehler 2: Sorgerecht nicht klären

Wenn die Eltern geschieden sind oder getrennt leben, ist oft unklar, wer das Sorgerecht hat. Ohne Nachweis wird der Antrag abgelehnt. Besorg dir rechtzeitig ein Sorgerechtsurteil aus dem Herkunftsland oder eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des anderen Elternteils.

Fehler 3: Dokumente zu spät besorgen

Geburtsurkunden und andere Dokumente aus dem Herkunftsland können Wochen oder Monate dauern. Kümmere dich so früh wie möglich um alle Originaldokumente. Die Übersetzung geht dann schnell, in 3-4 Werktagen ist sie bei dir.

Fehler 4: Visum vergessen

Manche Eltern denken, das Kind kann einfach einreisen und dann den Aufenthaltstitel beantragen. Aber ohne Visum keine Einreise. Beantrag das Visum bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland und bring alle übersetzten Dokumente gleich mit zum Termin.

Fehler 5: Wohnraum oder Einkommen nicht nachweisen können

Die Ausländerbehörde prüft, ob du genug Platz und Einkommen für die Kinder hast. Wenn nicht, wird der Antrag abgelehnt. Bereite Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen und andere Nachweise vor, bevor du den Antrag stellst.

Fehler 6: Nur das PDF einreichen

Manche Kunden denken, das PDF der Übersetzung reicht aus. Die meisten Behörden verlangen aber das Original mit physischem Stempel. Wähle beim Bestellen „PDF und Original per Post", dann bist du auf der sicheren Seite.

Achtung: Die Ausländerbehörde akzeptiert nur das Original mit physischem Stempel. Ein PDF allein reicht in den meisten Fällen nicht!

Häufige Fragen zum Kindernachzug

Du brauchst mindestens die Geburtsurkunde des Kindes, den Reisepass des Kindes, einen Sorgerechtsnachweis (falls relevant), deinen eigenen Aufenthaltstitel sowie Nachweise über Wohnraum und Einkommen. Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern kommt die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dazu. Alle ausländischen Dokumente müssen als beglaubigte Übersetzung vorliegen.

Einen Sorgerechtsnachweis brauchst du, wenn du allein sorgeberechtigt bist, wenn die Eltern geschieden sind oder wenn der andere Elternteil nicht mit nach Deutschland kommt. Das kann ein Sorgerechtsurteil, ein Scheidungsurteil oder, falls ein Elternteil verstorben ist, eine Sterbeurkunde sein.

Eine Zustimmungserklärung ist eine schriftliche Bestätigung, dass der andere Elternteil dem Umzug des Kindes nach Deutschland zustimmt. Du brauchst sie, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, aber nur ein Elternteil nach Deutschland kommt. Die Erklärung muss im Herkunftsland notariell beglaubigt werden und dann ins Deutsche übersetzt werden.

Bei Beglaubigung24 dauert eine Übersetzung in der Regel 3-4 Werktage. Mit der Express-Option bekommst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Montag bis Freitag). Das Original mit Stempel kommt per Post und braucht zusätzlich 2-3 Werktage nach dem PDF-Versand.

In den meisten Fällen nicht. Die Ausländerbehörde verlangt das Original mit physischem Stempel und handschriftlicher Unterschrift des vereidigten Übersetzers. Wähle beim Bestellen „PDF und Original per Post", dann hast du beides.

Ja, aber es gelten strengere Regeln. Kinder über 16 müssen in der Regel Deutsch sprechen (mindestens A1-Niveau) und es muss eine erfolgreiche Integration zu erwarten sein. Bei anerkannten Flüchtlingen gelten diese strengeren Anforderungen nicht.

Als anerkannter Flüchtling solltest du den Antrag auf Kindernachzug innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung deines Schutzstatus stellen. Dann profitierst du von den Erleichterungen: Du musst weder Wohnraum noch Einkommen nachweisen.

Für deutsche Behörden ist in der Regel keine Apostille auf der Übersetzung nötig. Eine Apostille kann auf dem Originaldokument verlangt werden, das ist je nach Herkunftsland unterschiedlich. Wir bieten keine Apostille-Services an. Falls du eine Apostille auf deiner Übersetzung benötigst, musst du diese beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht beantragen.

Der Preis hängt von der Sprachkombination und der Seitenzahl ab. Lade dein Dokument auf der Produktseite hoch und du siehst sofort deinen genauen Preis. Transparent, ohne versteckte Kosten. Mit Klarna Rechnung bezahlst du erst, wenn du die Übersetzung erhalten hast.

Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden akzeptiert, auch von der deutschen Botschaft und dem Konsulat im Herkunftsland. Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer erfüllen sie alle Anforderungen.

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