Du sitzt im Wartezimmer der Ausländerbehörde. Die Nummer wird aufgerufen, du gehst zum Schalter und legst den Stapel Unterlagen auf den Tisch. Die Beamtin blättert durch: Geburtsurkunde, Sorgerechtsnachweis, Reisepass. Alles übersetzt, alles mit Stempel und Unterschrift. Sie nickt, tippt etwas in den Computer und sagt: „Die Unterlagen sind vollständig. Wir melden uns." Du atmest aus. Bald ist deine Familie wieder zusammen. Genau dafür ist eine beglaubigte Übersetzung da.
- ✓ Du weißt genau, welche Dokumente die Ausländerbehörde verlangt
- ✓ Du verstehst, wann du ein Sorgerechtsurteil brauchst
- ✓ Alle Übersetzungen in 3-4 Werktagen bei dir
- ✓ Erst prüfen, dann zahlen. Mit Klarna Rechnung.
Das brauchst du für den Kindernachzug
- Geburtsurkunde des Kindes (mit Namen beider Elternteile)
- Reisepass oder Personalausweis des Kindes
- Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht oder wenn ein Elternteil nicht mitkommt)
- Zustimmungserklärung des anderen Elternteils (notariell beglaubigt)
- Heiratsurkunde der Eltern (wenn verheiratet)
- Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde (falls zutreffend)
- Dein eigener Aufenthaltstitel (Kopie)
- Nachweis über Wohnraum und Einkommen
Hinweis: Alle ausländischen Dokumente müssen als beglaubigte Übersetzung vorliegen. Die genauen Anforderungen können je nach Herkunftsland und Familiensituation variieren.
Von vereidigten Übersetzern. Mit Stempel und Unterschrift.
Unsere Übersetzer sind beim deutschen Gericht vereidigt. Jede Übersetzung enthält den Beglaubigungsvermerk, die handschriftliche Unterschrift und den offiziellen Stempel mit Registrierungsnummer. Genau so, wie es die Ausländerbehörde verlangt.
Der Beamte nickt bei:
So holst du deine Kinder nach Deutschland
Der Kindernachzug folgt einem klaren Prozess. Je besser du vorbereitet bist, desto schneller geht es. Hier ist der Ablauf Schritt für Schritt.
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Bevor du den Antrag stellst, muss Folgendes gegeben sein: Du hast einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland, also eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder einen anerkannten Flüchtlingsstatus. Du hast ausreichend Wohnraum für deine Kinder. Du kannst den Lebensunterhalt sichern, ohne Sozialhilfe zu beziehen. Bei anerkannten Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz gelten hier Ausnahmen. Und wichtig: Dein Kind muss unter 18 Jahre alt sein. Für Kinder über 16 gelten strengere Regeln.
Schritt 2: Dokumente aus dem Herkunftsland besorgen
Du brauchst alle Originaldokumente aus dem Heimatland deines Kindes. Das sind vor allem die Geburtsurkunde, der Reisepass des Kindes und, falls nur ein Elternteil das Sorgerecht hat, der Sorgerechtsbeschluss. Wenn das Kind nur zu einem Elternteil nach Deutschland kommt, brauchst du außerdem eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des anderen Elternteils. Diese Dokumente musst du oft erst bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland beantragen, was mehrere Wochen dauern kann.
Schritt 3: Beglaubigte Übersetzungen erstellen lassen
Alle ausländischen Dokumente müssen ins Deutsche übersetzt werden. Und zwar von einem vereidigten Übersetzer. Nur dann akzeptiert die Ausländerbehörde die Unterlagen. Bestell die Übersetzungen früh genug. In 3-4 Werktagen sind sie bei dir, mit Stempel, Unterschrift und allem, was die Behörde verlangt.
Schritt 4: Visum für das Kind beantragen
Dein Kind braucht ein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Den Antrag stellst du bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Herkunftsland. Wichtig: Auch für den Visumsantrag brauchst du bereits die beglaubigten Übersetzungen aller Dokumente. Ohne vollständige Unterlagen wird der Antrag nicht bearbeitet.
Schritt 5: Termin bei der Ausländerbehörde
Sobald dein Kind in Deutschland ist, musst du es bei der Ausländerbehörde anmelden und den Aufenthaltstitel beantragen. Bring alle Unterlagen mit: die Originaldokumente, die beglaubigten Übersetzungen, deinen eigenen Aufenthaltstitel sowie die Nachweise über Wohnraum und Einkommen. Die Beamtin prüft alles. Wenn die Unterlagen vollständig sind, bekommt dein Kind den Aufenthaltstitel.
Diese Dokumente musst du übersetzen lassen
Nicht alle Dokumente brauchst du in jedem Fall. Aber diese hier sind die wichtigsten, und alle müssen als beglaubigte Übersetzung vorliegen.
Geburtsurkunde des Kindes
Reisepass des Kindes
Sorgerechtsnachweis
Zustimmungserklärung des anderen Elternteils
Heiratsurkunde der Eltern
Aufenthaltstitel der Eltern
Diese Übersetzungen brauchst du
Rechtliche Grundlagen für den Kindernachzug
Der Kindernachzug ist im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt. Hier sind die wichtigsten Paragrafen, die du kennen solltest.
§ 32 AufenthG: Kindernachzug
Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel haben Anspruch auf Nachzug, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Kind ist unter 18 Jahre alt. Der Elternteil in Deutschland hat eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Der Lebensunterhalt ist gesichert, außer bei anerkannten Flüchtlingen. Und es muss ausreichend Wohnraum vorhanden sein.
§ 36 AufenthG: Nachzug der Eltern
Wenn umgekehrt das Kind bereits in Deutschland ist und die Eltern nachkommen wollen, gelten andere Regeln nach § 36 AufenthG. Dieser Fall ist komplexer und hängt stark vom Einzelfall ab.
Besondere Regelungen für Flüchtlinge
Anerkannte Flüchtlinge mit Asylberechtigung oder Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention haben erleichterten Familiennachzug. Das bedeutet: Kein Nachweis von Wohnraum oder Einkommen ist nötig, die Bearbeitung geht schneller, und auch für Kinder über 16 ist der Nachzug oft einfacher. Aber auch hier brauchst du alle Dokumente als beglaubigte Übersetzung.
Diese Fehler solltest du vermeiden
Viele Anträge verzögern sich, weil Unterlagen fehlen oder falsch sind. So vermeidest du das:
Fehler 1: Dokumente nicht beglaubigt übersetzen lassen
Viele denken, eine einfache Übersetzung reicht. Aber die Ausländerbehörde akzeptiert nur beglaubigte Übersetzungen von vereidigten Übersetzern. Eine Übersetzung vom Bekannten oder aus dem Internet wird abgelehnt. Bestell die Übersetzungen gleich richtig: mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer, so wie es die Behörde verlangt.
Fehler 2: Sorgerecht nicht klären
Wenn die Eltern geschieden sind oder getrennt leben, ist oft unklar, wer das Sorgerecht hat. Ohne Nachweis wird der Antrag abgelehnt. Besorg dir rechtzeitig ein Sorgerechtsurteil aus dem Herkunftsland oder eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung des anderen Elternteils.
Fehler 3: Dokumente zu spät besorgen
Geburtsurkunden und andere Dokumente aus dem Herkunftsland können Wochen oder Monate dauern. Kümmere dich so früh wie möglich um alle Originaldokumente. Die Übersetzung geht dann schnell, in 3-4 Werktagen ist sie bei dir.
Fehler 4: Visum vergessen
Manche Eltern denken, das Kind kann einfach einreisen und dann den Aufenthaltstitel beantragen. Aber ohne Visum keine Einreise. Beantrag das Visum bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland und bring alle übersetzten Dokumente gleich mit zum Termin.
Fehler 5: Wohnraum oder Einkommen nicht nachweisen können
Die Ausländerbehörde prüft, ob du genug Platz und Einkommen für die Kinder hast. Wenn nicht, wird der Antrag abgelehnt. Bereite Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen und andere Nachweise vor, bevor du den Antrag stellst.
Fehler 6: Nur das PDF einreichen
Manche Kunden denken, das PDF der Übersetzung reicht aus. Die meisten Behörden verlangen aber das Original mit physischem Stempel. Wähle beim Bestellen „PDF und Original per Post", dann bist du auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen zum Kindernachzug
Du brauchst mindestens die Geburtsurkunde des Kindes, den Reisepass des Kindes, einen Sorgerechtsnachweis (falls relevant), deinen eigenen Aufenthaltstitel sowie Nachweise über Wohnraum und Einkommen. Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern kommt die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils dazu. Alle ausländischen Dokumente müssen als beglaubigte Übersetzung vorliegen.
Einen Sorgerechtsnachweis brauchst du, wenn du allein sorgeberechtigt bist, wenn die Eltern geschieden sind oder wenn der andere Elternteil nicht mit nach Deutschland kommt. Das kann ein Sorgerechtsurteil, ein Scheidungsurteil oder, falls ein Elternteil verstorben ist, eine Sterbeurkunde sein.
Eine Zustimmungserklärung ist eine schriftliche Bestätigung, dass der andere Elternteil dem Umzug des Kindes nach Deutschland zustimmt. Du brauchst sie, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, aber nur ein Elternteil nach Deutschland kommt. Die Erklärung muss im Herkunftsland notariell beglaubigt werden und dann ins Deutsche übersetzt werden.
Bei Beglaubigung24 dauert eine Übersetzung in der Regel 3-4 Werktage. Mit der Express-Option bekommst du das PDF innerhalb von 24 Stunden (Montag bis Freitag). Das Original mit Stempel kommt per Post und braucht zusätzlich 2-3 Werktage nach dem PDF-Versand.
In den meisten Fällen nicht. Die Ausländerbehörde verlangt das Original mit physischem Stempel und handschriftlicher Unterschrift des vereidigten Übersetzers. Wähle beim Bestellen „PDF und Original per Post", dann hast du beides.
Ja, aber es gelten strengere Regeln. Kinder über 16 müssen in der Regel Deutsch sprechen (mindestens A1-Niveau) und es muss eine erfolgreiche Integration zu erwarten sein. Bei anerkannten Flüchtlingen gelten diese strengeren Anforderungen nicht.
Als anerkannter Flüchtling solltest du den Antrag auf Kindernachzug innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung deines Schutzstatus stellen. Dann profitierst du von den Erleichterungen: Du musst weder Wohnraum noch Einkommen nachweisen.
Für deutsche Behörden ist in der Regel keine Apostille auf der Übersetzung nötig. Eine Apostille kann auf dem Originaldokument verlangt werden, das ist je nach Herkunftsland unterschiedlich. Wir bieten keine Apostille-Services an. Falls du eine Apostille auf deiner Übersetzung benötigst, musst du diese beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht beantragen.
Der Preis hängt von der Sprachkombination und der Seitenzahl ab. Lade dein Dokument auf der Produktseite hoch und du siehst sofort deinen genauen Preis. Transparent, ohne versteckte Kosten. Mit Klarna Rechnung bezahlst du erst, wenn du die Übersetzung erhalten hast.
Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden akzeptiert, auch von der deutschen Botschaft und dem Konsulat im Herkunftsland. Mit Stempel, Unterschrift und Registrierungsnummer erfüllen sie alle Anforderungen.
Deine Familie wartet. Hol dir jetzt die Übersetzungen.
Lade deine Dokumente hoch und sieh sofort deinen Preis. In 3-4 Werktagen hast du die beglaubigten Übersetzungen, die die Ausländerbehörde verlangt. Mit Stempel, Unterschrift und allem, was du brauchst, damit dein Antrag akzeptiert wird.
Geburtsurkunde übersetzen lassen Erst prüfen, dann zahlen. Mit Klarna Rechnung.



